Hi!
Post by z***@gmail.comweiß jemand ob es möglich ist eine Fabrikatsbindung aus der Zulassung
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html
Ist möglich und hat bei mir an der 1998er KTM 620 SC im Rahmen eines
Supermotoumbaus mit Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO
und Begutachtung i. S. d. § 19 i. V. m. § 21 StVZO funktioniert:
http://bartheld.net/ktm/ktm_schein.shtml. Geblieben ist die Auflage, daß
die Reifen vorne und hinten nur von einem Hersteller stammen dürfen und
natürlich der Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex.
Würde es sich um die Yamaha WR250X handeln, die sich ebenfalls im Fuhrpark
befindet und ein Ersatz des nur zu Apothekerpreisen und in homöopathischen
Dosen erhältlichen Hinterreifens in 140/70-17 gegen das verbreitetere
Exemplar in 150/60-17, würde ich das ohne jegliches Gehampel tun, nachdem
ich mich davon überzeugt habe, daß die 10mm breitere Pelle problemlos in
den hinteren Kotflügel und an Auspuff bzw. Kette vorbeipaßt.
Die Spaßbremse liegt hier bei 50€ (TBNR 319500, "Sie nahmen das Fahrzeug in
Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.", s. [1]) und 0 Flens
- jede Änderungsabnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere auf der
Zulassungsstelle ist teurer.
Ciao,
Volker
[1] https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/bkat_owi_28_04_2020_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=5