Discussion:
Motorrad Demo 14. Mai Feldbergregion Taunus gegen Steckensperrungen
(zu alt für eine Antwort)
Mario Andretti
2022-04-24 09:02:41 UTC
Permalink
Freundliche Einladung, bitte kommt zahlreich:

https://blog.bvdm.de/2022/04/05/motorrad-demonstration-am-14-mai-feldbergregion-taunus/
T.
2022-04-25 18:25:09 UTC
Permalink
ja, unbedingt bitte, am besten mit Harley, Duc und anderen legalen und
illegalen Krachtüten, damit ein solches Fahrverbot ganz sicher kommt.

(Nicht nur) Job-bedingt fahre ich diese Strecke häufiger 2- oder
4-rädrig, was da bei gutem Wetter langröhrt ist in keinster Weise
akzeptabel und hat genau gar nichts mit "Freiheit" zu tun.

Und es sind leider nicht ein paar Ausnahmen die den Krach fabrizieren
sondern, sondern eine Mehrheit, zumal es fast keine benzien-betriebenen
leisen Moppeds mehr zu kaufen gibt :-(

Ich würde dafür plädieren bei den Krachtüten direkt einen Schlauch
anzustöpseln und diesen in den Helm ans Ohr des Treibers zu führen.

Dann bekommt der seine eigene ultimative Dröhnung ab :-D
--
Gruesse,

Thorolf
Mario Andretti
2022-04-26 09:33:18 UTC
Permalink
Post by T.
ja, unbedingt bitte, am besten mit Harley, Duc und anderen legalen und
illegalen Krachtüten, damit ein solches Fahrverbot ganz sicher kommt.
(Nicht nur) Job-bedingt fahre ich diese Strecke häufiger 2- oder
4-rädrig, was da bei gutem Wetter langröhrt ist in keinster Weise
akzeptabel und hat genau gar nichts mit "Freiheit" zu tun.
Und es sind leider nicht ein paar Ausnahmen die den Krach fabrizieren
sondern, sondern eine Mehrheit, zumal es fast keine benzien-betriebenen
leisen Moppeds mehr zu kaufen gibt :-(
Wie recht du hast, auf der Demo letztes Jahr in Frankfurt fuhr 3m schräg
vor mir eine Karre eines bekannten Herstellers mit verchromten Abwasserrohren
statt eines Schalldämpfers. Thema verfehlt.

Ich gebe zu, dass fahren um des Fahrens willen durchaus Spaß machen kann,
primär jedoch habe ich ein wendiges, günstiges Transportmittel, welches mich
24x7 (!) auf jeder Strecke und zu jeder Zeit zur Arbeit bringen soll.

Eine richtige Lösung habe ich zwar auch nicht, aber mit dem Tiroler Modell
kann ich mich durchaus anfreunden, wahrscheinlich im Gegensatz zum
BVDM. Das ist vielleicht nicht realistisch, jedoch überwach- und ggfs nachrüstbar.
Möglicherweise durchbricht das den Soundwahn.
Volker Bartheld
2022-04-26 13:49:26 UTC
Permalink
Post by T.
ja, unbedingt bitte, am besten mit Harley, Duc und anderen legalen und
illegalen Krachtüten, damit ein solches Fahrverbot ganz sicher kommt.
[...] es sind leider nicht ein paar Ausnahmen die den Krach fabrizieren
sondern, sondern eine Mehrheit, zumal es fast keine benzien-betriebenen
leisen Moppeds mehr zu kaufen gibt :-(
Wie recht du hast, auf der Demo letztes Jahr in Frankfurt fuhr 3m schräg
vor mir eine Karre eines bekannten Herstellers mit verchromten
Abwasserrohren statt eines Schalldämpfers.
Immer diese Feindbilder.

https://www.heise.de/meinung/Klartext-Motorradlaerm-Auf-beiden-Ohren-taub-4770818.html
Eine richtige Lösung habe ich zwar auch nicht, aber mit dem Tiroler Modell
kann ich mich durchaus anfreunden
Aber es ist inkonsequent, inkonsistent, uninformiert und höchst idiotisch.
Erklärung:

Zunächst mal gibt es aktuell keinerlei Auflagen in der EU-Homologation und
den daran angeschlossenen Zulassungsbedingungen der StVZO für das
Stand(!)geräusch eines Kraftfahrzeugs. Die Ermittlung des Standgeräusches
wird in die Verantwortung des Herstellers gestellt, der soll das mit dem
(durchaus reglementierten, dazu kommen wir später) Fahr(!)geräusch
korrelieren, damit es auch dem schlecht ausgerüsteten Verkehrspolizisten
möglich ist, aus dem zu hohen Standgeräusch auf eine möglicherweise
manipulierte Abgasanlage zu schließen.

Da manche Hersteller diesen Wert oft sicherheitshalber etwas wohlwollender
beziffern, kommt es zur paradoxen Situation, daß auch im Fahrgeräusch
prinzipiell leise Motorräder vom "Tirol-Verbot" betroffen sind. In jedem
Fall geht das Störpotential natürlich vom Fahrgeräusch aus,
Streckensperrungen auf das in den Fahrzeugdokumenten verbriefte
Standgeräusch zu beziehen, ist also Schwachsinn.

Obendrein hat die Tiroler Landesregierung dafür einen Wert von 95dB(A)
festgelegt. Nur mal so als Realitätscheck: Meine 1998er KTM 620 SC hat
angeblich ein Standgeräusch von 90dB(A) [1], eine 2017er BMW S1000XR sei
bei 98dB(A) @5500U/min angesiedelt, österreichische Fahrer berichten von
94dB(A) für das 2020er Modell und die R1250GS habe 91dB(A). Der Ducati
Streetfighter V4 attestierte man zunächst 97dB(A), korrigierte dann auf
106dB(A). Das glaube ich unbesehen [2].

Für die Standgeräuschmessung gibt es natürlich allerhand Vorschriften [3],
sie sind i. d. R. vor Ort vom Beamten kaum einzuhalten und ergeben
Hausnummern. Diese werden deswegen gerne angefochten und haben - für sich
allein genommen - keinerlei Relevanz. Grund für ein "Fahrverbot"
(behördliche Untersagung des Betriebs) sind sie in keinem Fall geeignet.
Aber - wie wir weiter unten lesen werden - kommt es noch schlimmer.

Unser zahnloser Bundesrat hat in seiner lustigen Entschließung [4]
wenigstens das Problem ansatzweise begriffen: Kraftradhersteller, die die
Wünsche einer - let's face it - *überwiegenden* Zahl von Krachdeppen
bedienen und dabei alle Tricks auffahren, die das elektronische
Sounddesign hergibt: Klappensteuerung, Prüfstandserkennung,
Sport-Plus-Modus für die Rennstrecke, usw.

tl;dnr:

– Max. 80dB(A) über alle Fahrzustände,
– sofortige Beschlagnahme bei Manipulationen,
– Verbot von Sounddesign,
– Förderung von e-Antrieben,
– flächendeckende Kontrolle,
– Ausweitung der Verkehrsverbote,
– Einführung von Frontkennzeichen bzw. Halterhaftung,
– verpflichtendes Fahrtenbuch, auch ohne Auffälligkeit EXKLUSIV für
Motorradfahrer (Zitat Titel: "wirksame Minderung und Kontrolle von
Motorradlärm").

Den Gleichbehandlungsgrundsatz zunächst beiseite und ignoriert, daß in
Sachen Verkehrsgeschehen nach x-beliebiger statistischer Denkart die
Fahrzeugklasse "Motorrad" um mindestens eine Zehnerpotenz weniger relevant
ist, bleiben immer noch bedenkliche Anhaltspunkte für eine erschreckend
geringe Kenntnis des Bundesrats von Zulassungsrichtlinien, Meßvorschriften
und schlußendlich dem Deutschen Grundgesetz – insbesondere den
Eigentumsrechten nach Artikel 14.

Besonders frivol wird die Sache dann, wenn man sich die Lärmreform für die
Serienausrüstung von Automobilen anno 2016 (UNECE-R41 [5] [6]) zu Gemüte
führt. Ausgerechnet dort gibt es ab ab einer Motorleistung von mehr als
272 PS (200 kW) pro Tonne eine Ausnahme, wonach diese Fahrzeuge 4 Dezibel
lauter sein dürfen als andere Autos.

Gemessen wird übrigens eine Vorbeifahrt mit konstanter Geschwindigkeit und
das volle Beschleunigen auf einer 20 Meter langen Teststrecke aus Tempo
50. Hochtouriges Beschleunigen oder hohe Geschwindigkeiten werden in den
Meßvorschriften nicht berücksichtigt. Das darf der Hersteller selbst
nachreichen und treuherzig bescheinigen, daß die Lautstärke im
Geschwindigkeitsbereich von 20 bis 80km/h schon okay ist.

Langer Rede kurzer Sinn: Das ganze Konzept ist schon im Kern so kaputt, daß
es nicht funktionieren kann und stattdessen Mauschelei begünstigt. Vom
Gedanken, es wäre immer nur ein paar "Andere", die mit ihren Moppeds an
den Nerven anderer Verkehrsteilnehmer sägen und "den Vernünftigen"
deswegen Streckensperrungen einbrocken, können wir uns ganz fix
verabschieden. Fakt ist, daß insbesondere Krafträder auf Wunsch einer
überwiegenden Mehrzahl von Kunden im Realbetrieb immer _lauter_ statt
leiser werden - ab Werk. Und es handelt sich da nicht um irgendwelche
hochgezüchteten Sportler oder den gerne bemühten Kuttenträger auf seiner
Harley.

Da sind annähernd alle Volumenmodelle aller Hersteller dabei. Und solange
der Kunde das kauft, geht die Geschichte genau so weiter. Wir kriegen, was
wir verdienen.
[Tiroler Modell] BVDM. Das ist vielleicht nicht realistisch, jedoch
überwach- und ggfs nachrüstbar.
Ist es nicht. Weder realistisch noch überwach- oder nachrüstbar.

Der Krachdepp hat 80dB(A) Stand- und 70dB(A) Fahrgeräusch im Schein und
darf damit vollkommen legal durchs Bergland touren. Er schraubt sich dann
eine Krawallowix-Anlage dran und darf das immer noch, da diese Anlage eine
separate ABE besitzt und sich dadurch an der Zulassungseintragung nichts
ändert. Und um genau und nur diese Zulassungseintragung geht es in Tirol,
nicht real vor Ort gemessene Werte [7]: "Das Fahrverbot gilt für alle
einspurigen Kraftfahrzeuge, die laut Zulassung ein Standgeräusch
(Nahfeldpegel) von mehr als 95 dB (A) aufweisen."

Also Kontrollen, richtig? Der Krachdepp aktiviert nun den Sport-Plus-Modus,
"nur für die Rennstrecke". Nach Klemmenwechsel fehlen wieder 40kW und
Stand- wie Fahrgeräuschmessung gestalten sich unauffällig.

"OK, dann also Lärmblitzer!" höre ich bestimmt gleich jemanden sagen [8].
Wow! Geniestreich! "Es handelt sich um einen intelligenten Sensor, der den
Lärm von Autos, Motorräder und Lastwagen misst. Das Gerät könne den
Straßenlärm von anderen Geräuschen in der Umgebung unterscheiden,
erläutert Bützberger [Verkehrsingenieur bei der Firma Swisstraffic].".

Ich als Physiker finde das technisch gar nicht so leicht hinzukriegen.

Allerdings nicht aus dem Grund, daß man den Lärm nicht einzelnen Fahrzeugen
zuordnen kann (Rechercheempfehlung: "Messsystem zur ortsaufgelösten
Schallfeldmessung", P. Horn et al [9]). Sondern daß es für Bedingungen
abseits einer schalltoten Prüfstrecke und präzise montierter Meßmikrofone
gegenwärtig keinerlei – ich wiederhole: _keinerlei_ praxisrelevante
Auflagen (lies: Anhaltspunkte) für die Lärmemission von Kraftfahrzeugen
innerhalb des Geltungsbereichs der EU-Homologation gibt.

OK, die Schweiz gehört nicht zur EU, darf daher machen, was sie will. Dann
reicht aber raten und die Aussage "hörte sich zu laut an" vollauf. Spart
Steuer- und Forschungsgelder.

Oder will mir der Lärmblitzer evtl. über die Schulter schauen, ob ich
gerade den vorgeschriebenen dritten Gang eingelegt habe, während ich die
beliebte 50km/h-Vollgasbeschleunigung mache? Vielleicht bin ich auch
versehentlich auf den Killschalter gekommen (der bei manchen Krädern in
gefährlicher Nähe zum Blinker liegt) und habe eine mördermäßige Fehlzündung
produziert? 1000€ Geldstrafe, 3 Flens und 1 Monat?

Es mag ehrenwert sein, wenn sich die Schweizer Lärmliga aufpudelt und
80dB(A) als oberes Limit verlangt (warum zur Hölle eigentlich nur für
Sportwagen und Motorräder?). Ungefähr so ehrenwert wie naiv. Wie laut ist
wohl ein VW UP! 1.0 TSI, wenn er im ersten Gang am Drehzahlbegrenzer mit
6500U/min die Meßstrecke passiert?

Aber offenbar eh nur Rascheln im Blätterwald, die Initiativen sind
mittlererweile vom Tisch [10] und wurden durch die windelweiche
Kommissionsmotion 20.4339 ersetzt, wo der Bundesrat Gesetze ausarbeiten
möge, wie man Krachdeppen besser überwacht und sanktioniert. Da können sie
ja den ideologiegleichen EU-Kommissaren in ihrer Ideen- und Hilflosigkeit
gleich die Hand geben.

Widmen wir uns deshalb lieber relevanteren Themen, z. B. dem bevorstehenden
Preis-Schock auf dem Oktoberfest 2022, gegen dessen Stattfinden es lt.
Wiesn-Referent Clemens Baumgärtner (CSU) "kein Argument" gibt [11]. Dank
Ukraine-Konflikt, Russengas und gestiegenen Opportunitätskosten für
Kontrollen, usw. wird die Maß wohl um die 15€ kosten, das halbe Hendl wohl
um die 18-20€.

Höchste Zeit für (frei)staatliche Subventionen und einen Spendenaufruf, wie
ich finde. Der Mensch hat einfach ein natürliches Recht, sich im
schwitzigen Bierzelt zuzusaufen - und nicht nur dort ordentlich
herumzulärmen.
Möglicherweise durchbricht das den Soundwahn.
Nope. Träum weiter.

Volker

[1] Loading Image...
[2] https://www.heise.de/tests/Fluegelchenstuermer-Ducati-Streetfighter-V4-S-Test-4769730.html?seite=2
[3] https://bast.opus.hbz-nrw.de/files/89/F48.pdf
[4] https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0101-0200/125-20(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
[5] https://wiki.unece.org/download/attachments/101553564/ASEP-16-07%20Rev.1%20%28IMMA%29%20R41%20revised%20ASEP%202.0_June2020.docx?api=v2
[6] https://www.motorradonline.de/ratgeber/neue-geraeuschvorschrift-fuer-motorraeder-ab-2016-sound-oder-zumutung/
[7] https://www.tirol.gv.at/verkehr/verkehrsrecht/motorrad-fahrverbot/fragen-antworten/
[8] https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/ein-blitzer-gegen-laerm-suender-im-strassenverkehr,SVsgHlQ
[9] https://www.researchgate.net/publication/274324861_Messsystem_zur_ortsaufgelosten_Schallfeldmessung
[10] https://www.motosuisse.ch/files/Rueckzug_Initiativen_Gabriele_Suter.pdf
[11] https://www.tz.de/muenchen/stadt/ludwigsvorstadt-isarvorstadt-ort43328/schock-oktoberfest-in-muenchen-wiesn-gaesten-droht-der-hendl-preis-91498776.html
Volker Bartheld
2022-04-26 15:09:33 UTC
Permalink
auf der Demo letztes Jahr in Frankfurt fuhr 3m schräg
vor mir eine Karre eines bekannten Herstellers mit verchromten
Abwasserrohren statt eines Schalldämpfers.
[snip] Das ganze Konzept [existierender Regulierung und Kontrolle von
Kraftfahrzeuglärm] ist schon im Kern so kaputt, daß es nicht
funktionieren kann und stattdessen Mauschelei begünstigt. Vom Gedanken,
es wären immer nur ein paar "Andere", die mit ihren Moppeds an den
Nerven [der] Verkehrsteilnehmer sägen und "den Vernünftigen" deswegen
Streckensperrungen einbrocken, können wir uns ganz fix verabschieden.
Fakt ist, daß insbesondere Krafträder auf Wunsch einer überwiegenden
Mehrzahl von Kunden im Realbetrieb immer _lauter_ statt leiser werden -
ab Werk.
Ingrid möchte noch Informationen zum aktuellen Höhe potentieller
Spaßbremsen für Krachdeppen hinzufügen, könnte man sie denn flächendeckend
kontrollieren und erwischen. Das steht im "Bundeseinheitlichen
Tatbestandskatalog - 14. Auflage" des KBA [12]:

– Fahren ohne Betriebserlaubnis (mit Beeinträchtigung der Umwelt, TBNR
319609): 90€, 0 Flens.

– Lärmbelästigung (TBNR 130612): 80€, 0 Flens.

– Inbetriebnahme trotz übermäßiger Geräuschentwicklung (TBNR 349000): 20€,
0 Flens.

– Schalldämpfer defekt, mit Belästigung (TBNR 349101): 30€, 0 Flens.

Und, mein erklärtes Highlight:

– "Sie weigerten sich, die Geräuschentwicklung prüfen zu lassen." (TBNR
349106): 10€, 0 Flens.

Na, wie wird sich der rücksichtslose Straßenverkehrsteilnehmer wohl bei
einer Kontrolle verhalten?

Ingrid

[12] https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/bkat_owi_09_11_2021.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Arthur Erhardt
2022-04-26 17:45:56 UTC
Permalink
Post by Volker Bartheld
auf der Demo letztes Jahr in Frankfurt fuhr 3m schräg
vor mir eine Karre eines bekannten Herstellers mit verchromten
Abwasserrohren statt eines Schalldämpfers.
[...]
Post by Volker Bartheld
– "Sie weigerten sich, die Geräuschentwicklung prüfen zu lassen." (TBNR
349106): 10€, 0 Flens.
Na, wie wird sich der rücksichtslose Straßenverkehrsteilnehmer wohl bei
einer Kontrolle verhalten?
Anhand der Aktenlage, jeder mit Hirn, keineswegs nur rücksichtslose.

Vielen Dank für die zahlreichen Quellen.
--
A. Erhardt
Jens Ahrendt
2022-04-28 14:06:28 UTC
Permalink
[...]
Post by Volker Bartheld
– "Sie weigerten sich, die Geräuschentwicklung prüfen zu lassen." (TBNR
349106): 10€, 0 Flens.
Na, wie wird sich der rücksichtslose Straßenverkehrsteilnehmer wohl bei
einer Kontrolle verhalten?
Schon, aber fühlt sich die Rennleitung dann nicht zur Sicherstellung,
bzw. bei Einspruch, Beschlagnahme des Fahrzeuges berechtigt?

Selbst, wenn dann ein Gericht feststellt, dass die Sicherstellung
rechtswidrig war, ist die Karre erstmal weg. Ggf. kann die
Verwaltungsbehörde dann ja auch noch eine gutachterliche Stellungnahme
zum Lärm des Fahrzeuges anfordern und einen erheblichen
Verwaltungsaufwand in Rechnung stellen.

Problem ist hier dann ja nicht, was Recht ist, sondern was man ggf. vor
Gericht durchsetzen kann. Und selbst wenn man in jeder denkbaren
Rechtsfrage vor den Gerichten gewinnt, hat man immer noch nicht seine
Kosten von der Behörde zurück.

Ciao
Jens
Volker Bartheld
2022-04-28 15:30:51 UTC
Permalink
Post by Jens Ahrendt
Post by Volker Bartheld
– "Sie weigerten sich, die Geräuschentwicklung prüfen zu lassen." (TBNR
349106): 10€, 0 Flens.
Na, wie wird sich der rücksichtslose Straßenverkehrsteilnehmer wohl bei
einer Kontrolle verhalten?
Schon, aber fühlt sich die Rennleitung dann nicht zur Sicherstellung,
bzw. bei Einspruch, Beschlagnahme des Fahrzeuges berechtigt?
Zur Beschlagnahme s. [1]. tl;dnr:

"Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeugs bedeutet einen Eingriff in das
Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Die Ordnungsbehörden
sind nur dann berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich
ein oder mehrere Teile am Kfz. als gestohlen gemeldet sind."

Zur Sicherstellung ist auch das Az: M 7 K 07.3934 am VG München vom
12.3.2008 einschlägig [2]. Daraus: "Nach Art. 25 Nr. 1 PAG kann die
Polizei eine Sache sicherstellen, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren.
Der Begriff der 'Gefahr' erfordert dabei das Vorliegen einer konkreten
Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung.". Hier argumentierte
das Gericht mit einem Extremfall (+50km/h). Es geht aber auch anders, wie
in [3] dargestellt:

Da hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (Aktenzeichen 10 BV 08.1422)
die bayrische Polizei schallend abgewatscht und deren Maßnahme als
unverhältnismäßig beschieden, nachdem ein Motorradfahrer zweimal in einem
Jahr mit mehr als 25km/h aber jeweils weniger als 40km/h über dem Limit
erwischt worden war.

Eine unzulässig laute Auspuffanlage würde ich in keine dieser Rubriken
verorten.
Post by Jens Ahrendt
Selbst, wenn dann ein Gericht feststellt, dass die Sicherstellung
rechtswidrig war, ist die Karre erstmal weg.
Das ist sie. Jedoch ohne erfolgte Lärmmessung bzw. so sie denn nach
Sicherstellung erfolgte: unzulässige Lärmmessung.
Post by Jens Ahrendt
Ggf. kann die Verwaltungsbehörde dann ja auch noch eine gutachterliche
Stellungnahme zum Lärm des Fahrzeuges anfordern und einen erheblichen
Verwaltungsaufwand in Rechnung stellen.
Das dürfte sie wohl können, nach § 5 FVZ nämlich [4]. Das Gutachten wird -
Krachdeppenknopf sei Dank - eine vollkommen serienmäßige Auspuffanlage
(bzw. eine unmodifizierte solche mit ABE) feststellen und das Motorrad
wird sich in puncto Fahrgeräusch und Standgeräusch mustergültig verhalten.

Da tut sich die Behörde dann relativ schwer, auf ihre Veranlassung hin
entstandene Kosten dem Fahrzeugeigentümer bzw. Fahrer anzuhängen. Bei
Blutentnahmen anläßlich von Verkehrskontrollen ist es regelmäßig so, daß
im Falle eines negativen Ergebnisses die Kosten zu Lasten der Staatskasse
gehen. Daher überlegen es sich die Beamten garantiert 2x, bevor sie einen
sonst unauffälligen Fahrer, der den Alko(schnell)test verweigert, gemäß §
81a StPO [5] zum Amtsarzt schleifen.

Den dem Beschuldigten entstandenen Aufwand (Abholung Fahrzeug,
Ersatzfahrzeug, usw.) haben wir noch gar nicht besprochen. Das wird im
Falle eines nach Untersuchung durch den Sachverständigen unauffälligen
Fahrzeugs für die Behörde sehr unangenehm.

Natürlich ist auch klar: Wer mit der erkennbar offenen Krawallowixströte
unterwegs ist, tut paradoxerweise besser daran, eine manipulierte
Auspuffanlage auf Nachfrage sofort zuzugeben. Er kann sich so nämlich der
Standgeräuschmessung entziehen (ist ja unnötig) und darf mit einem
Mängelbericht nach § 17 StVZO RZ4 weiterfahren. Daheim montiert er bequem
die Serienanlage, betraut den Sachverständigen seines geringsten
Mißtrauens mit der Attestierung des ordentlichen Zustands oder läßt sein
Krad bei der nächsten Polizeidienststelle überprüfen.

Ich glaube entgegen [1] jedenfalls nicht, daß man unter diesen Umständen
überhaupt eine Standgeräuschmessung dulden muß, im Zweifel hagelt es eben
die TBNR 349106. Jo mei. Den Zehner habe ich neulich an der Eisdiele
ausgegeben.
Post by Jens Ahrendt
Problem ist hier dann ja nicht, was Recht ist, sondern was man ggf. vor
Gericht durchsetzen kann. Und selbst wenn man in jeder denkbaren
Rechtsfrage vor den Gerichten gewinnt, hat man immer noch nicht seine
Kosten von der Behörde zurück.
Wenn man gewinnt, werden die entstandenen Kosten des Rechtsstreits von der
unterlegenen Partei erstattet. Im Falle eines Strafprozesses ist das die
Staatskasse. Deswegen sind Vergleiche [6] ja auch so unangenehm, weil
jeder auf seinem Aufwand sitzen bleibt. Findet IIRC auf Strafprozesse aber
keine Anwendung. Es könnte vielleicht die Polizei ihren Vorwurf
zurückziehen, im Prozeß geht es aber um eine ganz andere Sache: Kläger ist
ja der Motorradfahrer und die Beklagte der Staat. Würde nun der Vorwurf
hinfällig, wären die verursachten Kosten und die unangemessene Maßnahme ja
immer noch vorhanden.

Aber das sollten uns vielleicht besser die hier anwesenden Rechtsanwälte
erklären.

Mir ging es eher um den Punkt, daß Motorräder trotz zunehmend strengerer
Vorschriften - meist auf Wunsch der Kunden - dennoch regelmäßig und in der
breiten Masse immer lauter werden. Und daß jegliche Instrumente, die in
der Praxis zur Verfügung stehen, um diesen ziemlich antiquierten und
asozialen Trend einzudämmen, reichlich wirkungslos sind. Weil sie
meilenweit hinter der aktuellen Technik herhinken. Und daß u. A. wir
Motorradfahrer zusammen mit den anderen motorisierten Krachdeppen deswegen
vollkommen zu Recht ins öffentliche Kreuzfeuer geraten.

Mir ist es weitestgehend schnuppe, ob man am Kesselberg, am Stilfser Joch,
irgendwo in Tirol oder an sonstigen Ausflugsstrecken nicht mehr oder nur
extrem regelementiert fahren darf, weil ich das dröge Straßengeeiere bei
all den Tempolimits, Blitzern, Staus und merkbefreiten Verkehrsteilnehmern
sowieso langweilig finde. Aber der Eine oder die Andere hierzugroups will
ja evtl. doch mal eine Blümchenpflückertour fahren.

Volker

[1] http://www.alien-girl.de/msr/CX-Seite/Beschlagnahme%20von%20KfZ.pdf
[2] https://www.ra-kotz.de/sicherstellung_motorrad_geschwindigkeitsueberschreitung.htm
[3] https://kradblatt.de/rechtstipp-bayern-beschlagnahmen-motorraeder/
[4] https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__5.html
[5] https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81a.html
[6] https://de.wikipedia.org/wiki/Vergleich_%28Recht%29
olaf
2022-04-29 07:54:49 UTC
Permalink
Post by Volker Bartheld
Mir ging es eher um den Punkt, daß Motorräder trotz zunehmend strengerer
Vorschriften - meist auf Wunsch der Kunden - dennoch regelmäßig und in der
breiten Masse immer lauter werden. Und daß jegliche Instrumente, die in
der Praxis zur Verfügung stehen, um diesen ziemlich antiquierten und
asozialen Trend einzudämmen, reichlich wirkungslos sind. Weil sie
meilenweit hinter der aktuellen Technik herhinken. Und daß u. A. wir
Das wirft schon ein paar Fragen auf!

Ich hab mal im Auto-Magazin, das war eine Zeitschrift aus den 1920er
Jahren einen Artikel darueber gelesen das man damals bei Autos
die Auspuffklappe verboten hat weil die Automobilisten zuviel
Krach gemacht haben.
Stellt natuerlich die Frage wieso man das spaeter wieder erlaubt hat!

Wenn Einzelpersonen sich zu Deppen machen indem sie selber
an ihrem Auspuff rumwerkeln dann ist das eine Sache, wenn
Firmen aber jeden hinterfotzigen Trick anwenden um Krawalltueten
am Werk zu produzieren dann versagt da schon unsere Politik
die offensichtlich nicht faehig ist diesen Firmen mal kraeftig
in ihre finanziellen Eier zu treten.


Olaf
Volker Bartheld
2022-04-29 09:27:12 UTC
Permalink
Post by Volker Bartheld
Mir ging es eher um den Punkt, daß Motorräder trotz zunehmend strengerer
Vorschriften - meist auf Wunsch der Kunden - dennoch regelmäßig und in der
breiten Masse immer lauter werden. Und daß jegliche Instrumente, die in
der Praxis zur Verfügung stehen, um diesen ziemlich antiquierten und
asozialen Trend einzudämmen, reichlich wirkungslos sind. Weil sie
meilenweit hinter der aktuellen Technik herhinken. Und daß u. A. wir
Das wirft schon ein paar Fragen auf! Ich hab mal [...] gelesen das man
damals bei Autos die Auspuffklappe verboten hat
Und wie kommst Du auf die Idee, daß man für den Krachdeppenmodus
Auspuffklappen benötigt?

Du fummelst einfach ein bißchen im Kennfeld herum, daß oberhalb von
4000U/min bei einem Drosselklappenwinkel von <25% der Zündzeitpunkt auf
ganz spät gestellt und die Schubaschaltung deaktiviert wird. Schon hast
Du die geilsten Fehlzündungen, die Du Dir vorstellen kannst. Und da es
jede Menge Sensoren gibt (Vor-Kat, Nach-Kat,
Kurbelwellenbeschleunigung, Klopfsensor), kann das - wenn der
Hersteller selbst diesen Schwachsinn eincodiert - sogar so subtil
hingetunt werden, daß es bei jedem Gaswegnehmen exakt 3x
Klöter-Klöter-Klöter macht.

Finden weder Kat noch Nachbar geil, aber der User hat ja im
Sport-Plus-Modus den Disclaimer zur Herstellergarantie abgenickt, es
gibt also kein Problem, wenn aus Ersterem die Brösel rausfallen.

Und was Auspuffanlage und Antriebsstrang geräuschtechnisch so machen,
wenn man in einem Doppelkupplungsgetriebe unter Volllast nach
elektronisch assistierter Schubunterbrechung innerhalb weniger
Millisekunden elektropneumatisch den nächsten Gang reinknallt, brauche
ich Dir hoffentlich nicht zu erklären.

Auch das vollkommen legal im Rahmen der StVZO bzw. der Homologierung,
weil die entweder diese Fahrzustände oder den Sport-Plus-Modus
ausschließen.

Das garnieren wir noch mit der Sonderlocke, daß Automobile oberhalb
eines gewissen Leistungsgewichts 3dB(A) lauter sein dürfen als der
biedere Rest [1] [2].
Stellt natuerlich die Frage wieso man das spaeter wieder erlaubt hat!
Hat man nicht. Die Entwicklung geht weiter. Ich bin ja schon
einigermaßen bestürzt, unter welchem Stein Du das letzte Jahrzehnt
offenbar verbrachtest. Hier mal ein paar Anregungen:








Wenn Einzelpersonen sich zu Deppen machen indem sie selber
an ihrem Auspuff rumwerkeln dann ist das eine Sache, wenn
Firmen aber jeden hinterfotzigen Trick anwenden um Krawalltueten
am Werk zu produzieren dann versagt da schon unsere Politik
die offensichtlich nicht faehig ist diesen Firmen mal kraeftig
in ihre finanziellen Eier zu treten.
So schauts aus. Und warum? Weil die Politik Sockenpuppe der
(Automobil)Industrie ist, die ihr das Damoklesschwert mit Aufschrift
"Sozialauswahl" über den Kopf hängt.

Du solltest wirklich den Heise-Artikel vom Clemens lesen [3]. Da gibts
zwar weniger harte Fakten als bei mir, aber den Tenor trifft er ganz
gut.

Volker

[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0540
[2] http://data.europa.eu/eli/reg/2014/540/oj
[3] https://www.heise.de/meinung/Klartext-Motorradlaerm-Auf-beiden-Ohren-taub-4770818.html
olaf
2022-04-29 10:42:32 UTC
Permalink
Post by Volker Bartheld
Und wie kommst Du auf die Idee, daß man für den Krachdeppenmodus
Auspuffklappen benötigt?
Praktische Erfahrung. Ich hab ja eine TUe.
Post by Volker Bartheld
Du fummelst einfach ein bißchen im Kennfeld herum, daß oberhalb von
4000U/min bei einem Drosselklappenwinkel von <25% der Zündzeitpunkt auf
ganz spät gestellt und die Schubaschaltung deaktiviert wird. Schon hast
Du die geilsten Fehlzündungen, die Du Dir vorstellen kannst. Und da es
Das sind ja nur andere Methoden die man auch verbieten muss.
Ich bin mir z.B ziemlich sicher das meine TUe im Schiebebetrieb
auch unnoetig die Einspritzduesen betaetigt um es da
mal knallen zu lassen.
Post by Volker Bartheld
Hersteller selbst diesen Schwachsinn eincodiert - sogar so subtil
hingetunt werden, daß es bei jedem Gaswegnehmen exakt 3x
Klöter-Klöter-Klöter macht.
Ja, schlimm!
Post by Volker Bartheld
Finden weder Kat noch Nachbar geil, aber der User hat ja im
Sport-Plus-Modus den Disclaimer zur Herstellergarantie abgenickt, es
gibt also kein Problem, wenn aus Ersterem die Brösel rausfallen.
Also Normaluser weisst du das ja garnicht.

Olaf
Volker Bartheld
2022-04-30 12:27:03 UTC
Permalink
Post by olaf
Post by Volker Bartheld
Du fummelst einfach ein bißchen im Kennfeld herum, daß oberhalb von
4000U/min bei einem Drosselklappenwinkel von <25% der Zündzeitpunkt
auf ganz spät gestellt und die Schubabschaltung deaktiviert wird.
Schon hast Du die geilsten Fehlzündungen, die Du Dir vorstellen
kannst.
Das sind ja nur andere Methoden die man auch verbieten muss.
Sie sind bereits verboten. Oder wie könnte die Betriebserlaubnis
erhalten bleiben, wenn emissionsrelevante Bauteile verändert wurden?
Post by olaf
Ich bin mir z.B ziemlich sicher das meine TUe im Schiebebetrieb auch
unnoetig die Einspritzduesen betaetigt um es da mal knallen zu
lassen.
Sounddesign.
Post by olaf
Post by Volker Bartheld
Finden weder Kat noch Nachbar geil, aber der User hat ja im
Sport-Plus-Modus den Disclaimer zur Herstellergarantie abgenickt, es
gibt also kein Problem, wenn aus Ersterem die Brösel rausfallen.
Also Normaluser weisst du das ja garnicht.
Und stößt die finanzierte oder geleaste Karre eh nach 2 Jahren wieder
ab. Alles Teil des Problems. Fazit: Warum sollte ich also meine Zeit
mit der Teilnahme an einer Motorraddemo gegen Streckensperrungen
verplempern? Je schneller Schluß mit dem Kasperltheater ist, je lieber.

Volker

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