Paul-Paul Fersengeld
2019-07-04 05:54:09 UTC
Leipzig (dpa). Darf man wegen seiner Religion ohne Helm Motorrad fahren?
Darüber verhandelt heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Geklagt hatte ein Turban tragender Sikh-Anhänger, der aus religiösen
Gründen von der Helmpflicht befreit werden möchte. Die Stadt Konstanz
hatte ihm 2013 eine Ausnahmeregelung verweigert. Daraufhin klagte der
Sikh. In den Vorinstanzen unterlag er. Die Glaubensfreiheit kollidiere
mit dem Grundrecht Dritter auf psychische und physische Unversehrtheit,
befand der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Er könnte sich doch einen Turban auf den Helm setzen. Oder einen draufmalen.
Im übrigen bin ich gegen eine Helmpflicht bei Leuten über 26 Jahren, da
man spätestens dann selbst seine Handlungen einschätzen sollte.
Die Organräubermafia freut sich sicher auch über mehr verunglückte
Motorradfahrer.
PP
Darüber verhandelt heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Geklagt hatte ein Turban tragender Sikh-Anhänger, der aus religiösen
Gründen von der Helmpflicht befreit werden möchte. Die Stadt Konstanz
hatte ihm 2013 eine Ausnahmeregelung verweigert. Daraufhin klagte der
Sikh. In den Vorinstanzen unterlag er. Die Glaubensfreiheit kollidiere
mit dem Grundrecht Dritter auf psychische und physische Unversehrtheit,
befand der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Er könnte sich doch einen Turban auf den Helm setzen. Oder einen draufmalen.
Im übrigen bin ich gegen eine Helmpflicht bei Leuten über 26 Jahren, da
man spätestens dann selbst seine Handlungen einschätzen sollte.
Die Organräubermafia freut sich sicher auch über mehr verunglückte
Motorradfahrer.
PP