Volker Bartheld
2007-04-25 10:02:36 UTC
Hallo!
Ich erwaege die Anschaffung eines Motorradanhaengers. Da es sich hier nicht
um einen Kastenwagen sondern eine reine Plattform mit Schienen handelt, ist
der Nutzungszweck auf den reinen Sportbetrieb beschraenkt. Unter welchen
Umstaenden kann der Anhaenger denn steuerbefreit zugelassen bzw. mit einem
gruenen Kennzeichen ausgestattet werden?
Es wird in diesem Zusammenhang immer auf "§ 3 Nr. 7 Satz 1 Buchst. a bis e
KraftStG" (http://bundesrecht.juris.de/kraftstg/__3.html) hingewiesen, dort
steht zu lesen:
"7. [...] Kraftfahrzeuganhängern hinter Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen
und einachsigen Kraftfahrzeuganhängern [...], solange diese Fahrzeuge
ausschließlich
a) in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
b) zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche
Betriebe,
c) zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn
diese Beförderungen in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb
beginnen oder enden,
d) zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm oder
e) von Land- oder Forstwirten zur Pflege von öffentlichen Grünflächen oder
zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden
verwendet werden. Als Sonderfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die nach ihrer
Bauart und ihren besonderen, mit ihnen fest verbundenen Einrichtungen nur
für die bezeichneten Verwendungszwecke geeignet und bestimmt sind. [...]"
Dann gaebe es noch den §18 StvZO
(http://www.fahrschule24.net/stvzo/18.htm), wo es in (2) 6m heisst: "[...]
Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind [...]
Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für
Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen
verwendet werden; [...]".
Bedeutet denn "zulassungsfrei" denn auch "steuerfrei"? Und was muss ggfs.
in den Fahrzeugpapieren stehen? Ist eine strassenzugelassene Enduro denn
auch ein Sportgeraet? Und gibt es Einschraenkungen hinsichtlich des
Betriebs des Anhaengers?
Ihr seht: Fragen ueber Fragen...
Danke und viele Gruesse,
Volker
P.S.: Klar waeren da bei 750kg zul. Ges.gew. jaehrlich nur rund 30 Euro
gespart, aber man muss es dem Finanzamt ja nicht unbedingt gleich in den
Rachen werfen.
Ich erwaege die Anschaffung eines Motorradanhaengers. Da es sich hier nicht
um einen Kastenwagen sondern eine reine Plattform mit Schienen handelt, ist
der Nutzungszweck auf den reinen Sportbetrieb beschraenkt. Unter welchen
Umstaenden kann der Anhaenger denn steuerbefreit zugelassen bzw. mit einem
gruenen Kennzeichen ausgestattet werden?
Es wird in diesem Zusammenhang immer auf "§ 3 Nr. 7 Satz 1 Buchst. a bis e
KraftStG" (http://bundesrecht.juris.de/kraftstg/__3.html) hingewiesen, dort
steht zu lesen:
"7. [...] Kraftfahrzeuganhängern hinter Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen
und einachsigen Kraftfahrzeuganhängern [...], solange diese Fahrzeuge
ausschließlich
a) in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
b) zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche
Betriebe,
c) zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn
diese Beförderungen in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb
beginnen oder enden,
d) zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm oder
e) von Land- oder Forstwirten zur Pflege von öffentlichen Grünflächen oder
zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden
verwendet werden. Als Sonderfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die nach ihrer
Bauart und ihren besonderen, mit ihnen fest verbundenen Einrichtungen nur
für die bezeichneten Verwendungszwecke geeignet und bestimmt sind. [...]"
Dann gaebe es noch den §18 StvZO
(http://www.fahrschule24.net/stvzo/18.htm), wo es in (2) 6m heisst: "[...]
Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind [...]
Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für
Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen
verwendet werden; [...]".
Bedeutet denn "zulassungsfrei" denn auch "steuerfrei"? Und was muss ggfs.
in den Fahrzeugpapieren stehen? Ist eine strassenzugelassene Enduro denn
auch ein Sportgeraet? Und gibt es Einschraenkungen hinsichtlich des
Betriebs des Anhaengers?
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Volker
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gespart, aber man muss es dem Finanzamt ja nicht unbedingt gleich in den
Rachen werfen.
--
mailto: V B A R T H E L D at G M X dot D E
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