Discussion:
Gruenes Kennzeichen fuer Sportanhaenger...?
(zu alt für eine Antwort)
Volker Bartheld
2007-04-25 10:02:36 UTC
Permalink
Hallo!

Ich erwaege die Anschaffung eines Motorradanhaengers. Da es sich hier nicht
um einen Kastenwagen sondern eine reine Plattform mit Schienen handelt, ist
der Nutzungszweck auf den reinen Sportbetrieb beschraenkt. Unter welchen
Umstaenden kann der Anhaenger denn steuerbefreit zugelassen bzw. mit einem
gruenen Kennzeichen ausgestattet werden?

Es wird in diesem Zusammenhang immer auf "§ 3 Nr. 7 Satz 1 Buchst. a bis e
KraftStG" (http://bundesrecht.juris.de/kraftstg/__3.html) hingewiesen, dort
steht zu lesen:

"7. [...] Kraftfahrzeuganhängern hinter Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen
und einachsigen Kraftfahrzeuganhängern [...], solange diese Fahrzeuge
ausschließlich
a) in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
b) zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche
Betriebe,
c) zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn
diese Beförderungen in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb
beginnen oder enden,
d) zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm oder
e) von Land- oder Forstwirten zur Pflege von öffentlichen Grünflächen oder
zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden
verwendet werden. Als Sonderfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die nach ihrer
Bauart und ihren besonderen, mit ihnen fest verbundenen Einrichtungen nur
für die bezeichneten Verwendungszwecke geeignet und bestimmt sind. [...]"

Dann gaebe es noch den §18 StvZO
(http://www.fahrschule24.net/stvzo/18.htm), wo es in (2) 6m heisst: "[...]
Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind [...]
Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für
Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen
verwendet werden; [...]".

Bedeutet denn "zulassungsfrei" denn auch "steuerfrei"? Und was muss ggfs.
in den Fahrzeugpapieren stehen? Ist eine strassenzugelassene Enduro denn
auch ein Sportgeraet? Und gibt es Einschraenkungen hinsichtlich des
Betriebs des Anhaengers?

Ihr seht: Fragen ueber Fragen...

Danke und viele Gruesse,
Volker

P.S.: Klar waeren da bei 750kg zul. Ges.gew. jaehrlich nur rund 30 Euro
gespart, aber man muss es dem Finanzamt ja nicht unbedingt gleich in den
Rachen werfen.
--
mailto: V B A R T H E L D at G M X dot D E
Georg Horn
2007-04-25 10:16:18 UTC
Permalink
[wie Anhänger steuerfrei zulassen]
Eine grüne Nummer wirst Du nicht dafür bekommen, aber als
Sportanhänger müsste das gehen.
Ist eine strassenzugelassene Enduro denn auch ein Sportgeraet?
Warum nicht?
Und gibt es Einschraenkungen hinsichtlich des Betriebs des
Anhaengers?
Du darfst halt nur Sportgeräte damit transportieren. Bei
Pferdeanhängern sieht man oft ein Schild "Achtung Turnierpferde", ob
das nur Wichtigtuerei ist oder ob eine Kennzeichnung Pflicht ist,
weiss ich nicht.
P.S.: Klar waeren da bei 750kg zul. Ges.gew. jaehrlich nur rund 30 Euro
gespart, aber man muss es dem Finanzamt ja nicht unbedingt gleich in den
Rachen werfen.
Geizhals, elender. Andere melden ihr Mopped das ganze Jahr an, weil
ihnen die 30 EUR die sie bei einem Saisonkennzeichen sparen könnten,
zu popelig sind. #

Gruss,
Georg
Volker Bartheld
2007-04-25 11:01:37 UTC
Permalink
Hi Georg!
Post by Georg Horn
[wie Anhänger steuerfrei zulassen]
Eine grüne Nummer wirst Du nicht dafür bekommen, aber als
Sportanhänger müsste das gehen.
Das hoffe ich sehr.
Post by Georg Horn
Ist eine strassenzugelassene Enduro denn auch ein Sportgeraet?
Warum nicht?
Naja, das waere nicht die erste, schwerlich (d. h. anders als rein
finanziell motivierte) nachvollziehbare Entscheidung unserer
Finanzbehoerde.
Post by Georg Horn
Und gibt es Einschraenkungen hinsichtlich des Betriebs des
Anhaengers?
Du darfst halt nur Sportgeräte damit transportieren.
Das ist leicht. "Sport" ist ja ein dehnbarer Begriff.
Post by Georg Horn
P.S.: Klar waeren da bei 750kg zul. Ges.gew. jaehrlich nur rund 30 Euro
gespart, aber man muss es dem Finanzamt ja nicht unbedingt gleich in den
Rachen werfen.
Geizhals, elender. Andere melden ihr Mopped das ganze Jahr an, weil
ihnen die 30 EUR die sie bei einem Saisonkennzeichen sparen könnten,
zu popelig sind. #
Der kleine aber feine Unterschied: Im Gegensatz zu den Saisonschwuchteln
(ich habe, btw, ein Ganzjahreskennzeichen), die fuer das "gesparte" Geld ja
bekanntlich auch weniger Gegenwert bekommen, ist die Nutzbarkeit meines
Anhaengers mit "Sportzulassung" uneingeschraenkt. Den Vorwurf der
Geizigkeit lasse ich natuerlich unwidersprochen.

Danke & Gruss,
Volker
--
mailto: V B A R T H E L D at G M X dot D E
Georg Horn
2007-04-25 11:56:14 UTC
Permalink
Post by Volker Bartheld
Post by Georg Horn
Ist eine strassenzugelassene Enduro denn auch ein Sportgeraet?
Warum nicht?
Naja, das waere nicht die erste, schwerlich (d. h. anders als rein
finanziell motivierte) nachvollziehbare Entscheidung unserer
Finanzbehoerde.
Das stimmt. Logisch nachvollziehbar wäre allenfalls, dass man
nachweisen muss dass man tatsächlich an Sportveranstaltungen
teilnimmt, und nicht nur eine Möglichkeit sucht wie man billig das
Mopped mit in den Urlaub nehmen kann... Aber warum sollte das Mopped
nicht auch selbst zugelassen sein?
Post by Volker Bartheld
Post by Georg Horn
Und gibt es Einschraenkungen hinsichtlich des Betriebs des
Anhaengers?
Du darfst halt nur Sportgeräte damit transportieren.
Das ist leicht. "Sport" ist ja ein dehnbarer Begriff.
Ich denke Du wirst die Zulassungsstelle fragen müssen. Keine Ahnung ob
man auch Fussbälle transportieren darf, wenn man einen Anhänger für
Moppeds hat...

Gruss,
Georg
Holger Issle
2007-04-25 12:40:27 UTC
Permalink
Post by Volker Bartheld
Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für
Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen
====================================================
Post by Volker Bartheld
verwendet werden; [...]".
Letzteres würde mich dabei stören. Wenn ich schon einen Hänger hab,
will ich den auch für alles nutzen können.
--
Ciao,
Holger (GUS-KOTAL, GUS#1100)

90-92 Honda CB400 10 Mm | 93-95 Yamaha TDM 850 26 Mm
95-97 KTM 620 LC4 13 Mm | seit 97 BMW R1100GS 50 Mm (Die Renndrecksau!)

cu @ http://www.issle.de
Volker Bartheld
2007-04-25 14:05:05 UTC
Permalink
Hi!
Post by Holger Issle
[zulassungsfrei sind u. a.] Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten
oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche
Beförderungen verwendet werden; [...]".
Letzteres würde mich dabei stören. Wenn ich schon einen Hänger hab,
will ich den auch für alles nutzen können.
Naja, bitte - was willst Du mit nem Plattformanhaenger und 2-3 Schienen
drauf denn sonst noch so anfangen? NB: Perverse Fesselspiele dienen ja
1) nicht der Befoerderung sondern der Besorgung und
2) kann man dem auch einen gewissen sportlichen Aspekt nicht abstreiten.
Ich bin also unbesorgt. Und vermutlich dahingehend unbesteuert.

SCNR & ;-),
V.
--
mailto: V B A R T H E L D at G M X dot D E
Holger Issle
2007-04-25 14:25:54 UTC
Permalink
Hi Volker,
Post by Volker Bartheld
Naja, bitte - was willst Du mit nem Plattformanhaenger und 2-3 Schienen
drauf denn sonst noch so anfangen?
Müll entsorgen? Hierzugegend ist es so, daß man seinen Recyclingkram
zur Entsorgungsstelle bringt, dort in 30 Fraktionen sortiert, die dann
getrennt zur Verbrennung gefahren werden und zusammen mit dem
(abgeholten) Hausmüll verbrannt werden. Wenn ich schon einen Hänger
hätte würde ich den Kram nicht ins Auto stapeln. Und auch mal
Holzhäcksel für den Garten holen. Oder Dirk beim Umzug helfen.

Egal wie, all das darfst Du nicht mit dem Sportanhänger, und ich
wollte diese Einschränkung nicht haben.
--
Ciao,
Holger (GUS-KOTAL, GUS#1100)

90-92 Honda CB400 10 Mm | 93-95 Yamaha TDM 850 26 Mm
95-97 KTM 620 LC4 13 Mm | seit 97 BMW R1100GS 50 Mm (Die Renndrecksau!)

cu @ http://www.issle.de
Christoph. Hensel
2007-04-26 04:40:06 UTC
Permalink
Post by Holger Issle
Hi Volker,
Post by Volker Bartheld
Naja, bitte - was willst Du mit nem Plattformanhaenger und 2-3
Schienen drauf denn sonst noch so anfangen?
Müll entsorgen? Hierzugegend ist es so, daß man seinen Recyclingkram
zur Entsorgungsstelle bringt, dort in 30 Fraktionen sortiert, die dann
getrennt zur Verbrennung gefahren werden und zusammen mit dem
(abgeholten) Hausmüll verbrannt werden. Wenn ich schon einen Hänger
hätte würde ich den Kram nicht ins Auto stapeln. Und auch mal
Holzhäcksel für den Garten holen. Oder Dirk beim Umzug helfen.
Genau. Meine Hänger (für Moppeds geholt) sind ständig mit Müll und
Gartenabfälle voll. Daher habe ich nun für die Moppeds nen Sprinter. Is
eh schneller und bequemer.
Gruß
Christoph
--
Hörma, das hier ist die Selbsthilfegruppe für "Hilfe, ich fahre ständig
über meine Verhältnisse, schaffe es mit viel Glück zu überleben, fühle
mich cool und kriege das nicht in den Griff."
Steffen H. in der Enduro ML
Marc Sixt
2007-04-25 16:18:53 UTC
Permalink
Post by Volker Bartheld
Hi!
1) nicht der Befoerderung sondern der Besorgung und
^^^^^^^^^
Post by Volker Bartheld
Ich bin also unbesorgt.
^^^^^^^^^

Nee, is klar! ;-)

Gruß

Marc
Post by Volker Bartheld
SCNR & ;-),
V.
Heiko Aßmus
2007-04-25 17:04:24 UTC
Permalink
Post by Volker Bartheld
Ich erwaege die Anschaffung eines Motorradanhaengers. Da es sich
hier nicht um einen Kastenwagen sondern eine reine Plattform mit
Schienen handelt, ist der Nutzungszweck auf den reinen Sportbetrieb
beschraenkt. Unter welchen Umstaenden kann der Anhaenger denn
steuerbefreit zugelassen bzw. mit einem gruenen Kennzeichen
ausgestattet werden?
Nur dann, wenn es sich wirklich um "Sport" handelt. Das läßt sich aber
an einem solchen Anhänger nicht wirklich sicherstellen. Niemand hindert
Dich daran, einen "Transport von gewöhnlichen Straßenmotorrädern"
(verkehrssicher ausgestattete Enduro?) durchzuführen.
Post by Volker Bartheld
Es wird in diesem Zusammenhang immer auf "§ 3 Nr. 7 Satz 1 Buchst. a
bis e KraftStG" (http://bundesrecht.juris.de/kraftstg/__3.html)
"7. [...] Kraftfahrzeuganhängern hinter Zugmaschinen oder
Sonderfahrzeugen und einachsigen Kraftfahrzeuganhängern [...],
Bringt nix. Der Anhänger ist zwar einachsig, aber Dein PKW ist weder
eine Zugmaschine noch ein Sonderfahrzeug. Außerdem bist Du
wahrscheinlich nicht Forstwirt und willst auch keine Magermilch
transportieren. :)
Interessant für Dich wäre (theoretisch) ein Anhänger, der
_zulassungsfrei_ ist. Das steht im gleichen Paragraphen ganz oben.
Post by Volker Bartheld
Dann gaebe es noch den §18 StvZO
Nein. Den gibt's nicht mehr. Der ist seit 01.03.2007 passé. Das gesamte
Zulassungsverfahren wird seitdem in der Fahrzeugzulassungsverordnung
(FZV) geregelt. Aber inhaltlich hat sich da nichts geändert. Anhänger
für Sportzwecke sind nach wie vor lt. §3(2) 2.e vom Zulassungsverfahren
ausgenommen.
Post by Volker Bartheld
Bedeutet denn "zulassungsfrei" denn auch "steuerfrei"?
Ja. Ist ja beispielsweise auch mit den Pubertätsschleudern so: Die haben
eine Betriebserlaubnis und kriegen auch ein Kennzeichen, aber sie
unterliegen nicht dem Zulassungsverfahren (gibt keine
Zulassungsbescheinigung dafür) und es werden auch keine Steuern erhoben.
Post by Volker Bartheld
Ist eine strassenzugelassene
Enduro denn auch ein Sportgeraet?
Vermutlich nicht. Siehe ganz oben.
Post by Volker Bartheld
Und gibt es Einschraenkungen
hinsichtlich des Betriebs des Anhaengers?
Ja, ausschließlich Sportgeräte dürfen transportiert werden. Also wehe Du
schnallst da ein Fahrrad mit Beleuchtung drauf. :)
Ernsthaft: Tust Du was anderes damit, fährst Du steuerhinterziehend und
ohne dann notwendige Zulassung herum. Nicht gut.
Man sieht ja auch immer wieder, was so alles mit Pferdeanhängern
herumgekutscht wird. Theoretisch darf man damit nicht mal das Futter für
die Viecher holen.
Post by Volker Bartheld
Ihr seht: Fragen ueber Fragen...
Antworten über Antworten. :)

Heiko
Frank Kemper
2007-04-25 20:40:48 UTC
Permalink
Post by Heiko Aßmus
Nur dann, wenn es sich wirklich um "Sport" handelt. Das läßt sich aber
an einem solchen Anhänger nicht wirklich sicherstellen. Niemand hindert
Dich daran, einen "Transport von gewöhnlichen Straßenmotorrädern"
(verkehrssicher ausgestattete Enduro?) durchzuführen.
Es gibt ja z. auch Pferdeanhänger, die als Sportgerät gelten und mit
denen Du auch Heuballen transportieren _kannst_ aber eigentlch nicht
_darfst_.

Wäre beim Motorradanhänger die Frage, wie man ein Sport-Motorrad
definiert. Nicht straßenzugelassen?

Bei der Gelegenheit eine Frage: Was kostet eigentlich so ein normaler
Motooradtransportanhänger im Jahr an Steuer und Versicherung? Die werden
ja oft ganz günstig angeboten.

Frank
--
Auch Menschen mit Sturmgewehren müssen Medienkompetenz lernen
Heiko Aßmus
2007-04-27 05:22:12 UTC
Permalink
Post by Frank Kemper
Es gibt ja z. auch Pferdeanhänger, die als Sportgerät gelten
Das Pferd ist ein Viech zu Sportzwecken, der Anhänger ist sicher kein
Sportgerät. :)
Post by Frank Kemper
und mit
denen Du auch Heuballen transportieren _kannst_ aber eigentlch nicht
_darfst_.
Jipp. Der Legende nach zieht sowas richtigen Ärger nach sich, wenn's ein
Polizist mal genau nimmt.
Post by Frank Kemper
Wäre beim Motorradanhänger die Frage, wie man ein Sport-Motorrad
definiert. Nicht straßenzugelassen?
Das könnte zwar sein, aber so wie ich die entsprechenden Erläuterungen
zu den Paragraphen lese, kriegt man einen Motorradtransportanhänger
überhaupt nicht zulassungsfrei. Hab auch noch keinen gesehen mit grünem
Kennzeichen.
Post by Frank Kemper
Bei der Gelegenheit eine Frage: Was kostet eigentlich so ein normaler
Motooradtransportanhänger im Jahr an Steuer und Versicherung? Die
werden ja oft ganz günstig angeboten.
Waasischned. :)

Heiko
Ralf Kleineisel
2007-04-26 07:15:17 UTC
Permalink
Post by Heiko Aßmus
Nur dann, wenn es sich wirklich um "Sport" handelt. Das läßt sich aber
an einem solchen Anhänger nicht wirklich sicherstellen. Niemand hindert
Dich daran, einen "Transport von gewöhnlichen Straßenmotorrädern"
(verkehrssicher ausgestattete Enduro?) durchzuführen.
Es kann einen (technisch, nicht juristisch) auch niemand hindern, in
einem Sportpferdeanhänger ein Sofa zu transportieren.
--
Ralf Kleineisel - http://www.kleineisel.de/ralf/motorrad (__)
-------------------------------------------------- ____(oo)
wts#247 rrr#247 Honda CJ 250 T BMW R 80 GS / \/
dlisugc#247 wd#42 Red Cow verleiht Flüüüüüügel! /||---||
------------------------------------------------- ^^ ^^
Richard Anacker
2007-04-26 07:17:33 UTC
Permalink
Post by Ralf Kleineisel
einem Sportpferdeanhänger ein Sofa zu transportieren.
oder auf einem Bootsanhänger den Weihnachtsbaum.

richie
Heiko Aßmus
2007-04-27 05:12:14 UTC
Permalink
Post by Ralf Kleineisel
Es kann einen (technisch, nicht juristisch) auch niemand hindern, in
einem Sportpferdeanhänger ein Sofa zu transportieren.
Richtig. Aber selbst wenn Du ein Pferd hast, das gerne auf einem Sofa
sitzt, fällt in dem Moment Voraussetzung für die nicht notwendige
Zulassung flach. Wie ich ja bereits schrub.

Heiko
Christoph. Hensel
2007-04-27 05:54:10 UTC
Permalink
Post by Heiko Aßmus
Post by Ralf Kleineisel
Es kann einen (technisch, nicht juristisch) auch niemand hindern, in
einem Sportpferdeanhänger ein Sofa zu transportieren.
Richtig. Aber selbst wenn Du ein Pferd hast, das gerne auf einem Sofa
sitzt, fällt in dem Moment Voraussetzung für die nicht notwendige
Zulassung flach. Wie ich ja bereits schrub.
Auch wenn das Pferd während das Transportes auf dem Sofa sitzt? :-))
Gruß
Christoph
--
Was Glück ist weiss man erst wenn man heiratet,
aber dann ist es zu spaet. (Robert Kunz in dsmm)
Claas Thede
2007-04-27 08:23:35 UTC
Permalink
Post by Christoph. Hensel
Post by Heiko Aßmus
Post by Ralf Kleineisel
Es kann einen (technisch, nicht juristisch) auch niemand hindern, in
einem Sportpferdeanhänger ein Sofa zu transportieren.
Richtig. Aber selbst wenn Du ein Pferd hast, das gerne auf einem Sofa
sitzt, fällt in dem Moment Voraussetzung für die nicht notwendige
Zulassung flach. Wie ich ja bereits schrub.
Auch wenn das Pferd während das Transportes auf dem Sofa sitzt? :-))
dann isses kein Sportpferd mehr #


Gruß
Claas
Ralf Kleineisel
2007-04-27 13:00:34 UTC
Permalink
Post by Claas Thede
Post by Christoph. Hensel
Post by Heiko Aßmus
Post by Ralf Kleineisel
Es kann einen (technisch, nicht juristisch) auch niemand hindern, in
einem Sportpferdeanhänger ein Sofa zu transportieren.
Richtig. Aber selbst wenn Du ein Pferd hast, das gerne auf einem Sofa
sitzt, fällt in dem Moment Voraussetzung für die nicht notwendige
Zulassung flach. Wie ich ja bereits schrub.
Auch wenn das Pferd während das Transportes auf dem Sofa sitzt? :-))
dann isses kein Sportpferd mehr #
Vielleicht schaut das Pferd ja gerne die Sportschau.

Oder spielt auf dem Sofa Schach, dass soll ja auch ein Sport sein.
--
Ralf Kleineisel - http://www.kleineisel.de/ralf/motorrad (__)
-------------------------------------------------- ____(oo)
wts#247 rrr#247 Honda CJ 250 T BMW R 80 GS / \/
dlisugc#247 wd#42 Red Cow verleiht Flüüüüüügel! /||---||
------------------------------------------------- ^^ ^^
Wolfgang Horejsi
2007-04-26 05:33:26 UTC
Permalink
Post by Volker Bartheld
Ich erwaege die Anschaffung eines Motorradanhaengers. Da es sich hier nicht
um einen Kastenwagen sondern eine reine Plattform mit Schienen handelt, ist
der Nutzungszweck auf den reinen Sportbetrieb beschraenkt. Unter welchen
Umstaenden kann der Anhaenger denn steuerbefreit zugelassen bzw. mit einem
gruenen Kennzeichen ausgestattet werden?
Die Steuer ist abhängig vom Gewicht des Hängers, meiner hat 750kg zzGG
(gebremst) und kostet etwa 30 EUR im Jahr. Damit kann ich auch einmal ein
zulassungsfähiges Motorrad transportieren, oder einen Kleiderschrank und
eine Waschmaschine, oder Gartenabfälle in blauen Säcken zu Deponie. Mit
grüner Nummer müsstest du dir dann jedesmal einen anderen Anhänger
ausleihen. Das rechnet sich nicht.
--
Wolfgang Horejsi www.gebrauchtemotorradersatzteile.de
Ralf Kiefer
2007-04-27 17:19:11 UTC
Permalink
Moin!
Post by Volker Bartheld
Unter welchen
Umstaenden kann der Anhaenger denn steuerbefreit zugelassen bzw. mit einem
gruenen Kennzeichen ausgestattet werden?
Gibt es grüne Kennzeichen überhaupt noch? AFAIK nicht. Die sind jetzt
alle mit schwarzer Schrift.
Post by Volker Bartheld
Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind [...]
Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für
Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen
verwendet werden; [...]".
Eine zugelassene Enduro ist natürlich ein Sportgerät. Ich kenne
ausreichend viele Leute, die teils sogar noch mit ihrer LC4 3h-Enduros
bestreiten, die straßenzugelassene EXC-Fraktion eh. Wie die Rennleitung
es sieht, wenn das augeladene Mopped ein Kuchenblech-Kennzeichen hat,
weiß ich nicht. Da höre ich immer nur die vielen FoF-Stories, ohne daß
je einer praktische Erfahrungen gesammelt hat.
Post by Volker Bartheld
Bedeutet denn "zulassungsfrei" denn auch "steuerfrei"?
IMHO ja, und dann hörte ich von einem FoF noch was von wegen
hauptuntersuchungsfrei. _Das_ spart bei kleinen Hängern alleine schon
mehr als die Steuer.

Wenn dann demnächst am Hänger allerdings 'ne AU fällig wird ... ;-)
Post by Volker Bartheld
Und gibt es Einschraenkungen hinsichtlich des
Betriebs des Anhaengers?
Die Sache mit den Gartenabfällen schrieben andere schon. Irgendwo im
Zusammenhang mit den 100er-Schildern für Hänger, die jetzt oder
demnächst nicht mehr zwingend angebracht sein müssen, hörte ich von
Online-Abfragen aus dem Pace-Car heraus, ob die Fahrzeugkombination aus
Zugfahrzeug und Hänger für den 100km/h-Betrieb zugelassen sei.
Vermutlich gibt's Nutzungsbeschränkungen von Fahrzeug/Hänger bei der
Datenbankabfrage gleich dazu. Wenn also eine Dose mit zwei Innenspiegeln
hinter Dir herfährt und der Beifahrer wie wild auf einer Tastatur
herumklappert, dann ist genau diese Situation aktuell.

Gruß, Ralf, 1000kg zulässiges Gesamtgewicht und drm-erprobter Hänger
--
Zweitakter SWM RS 250 GS ('81), 1010 Teile
Zweitakter KTM 250 GS ('84), einige Teile
Viertakter KTM LC4 Adventure R, 46/46Mm
Achttakter KTM LC8 Adventure S, 23/23Mm
Heiko Aßmus
2007-04-27 20:27:05 UTC
Permalink
Post by Ralf Kiefer
Gibt es grüne Kennzeichen überhaupt noch? AFAIK nicht. Die sind jetzt
alle mit schwarzer Schrift.
Nee, die jibbet noch. Die fußen hervorragendst auf §9 (2) der FZV.
Post by Ralf Kiefer
Eine zugelassene Enduro ist natürlich ein Sportgerät.
Das würd ich als Endurofahrer (sofern ich einer wär) auch sagen. Aber
zulassungsrechtlich wird das scheinbar anders gesehen.
Wer da andere Erfahrung hat, möge es mitteilen, oder für immer
schweigen. :)
Post by Ralf Kiefer
Ich kenne
ausreichend viele Leute, die teils sogar noch mit ihrer LC4
3h-Enduros bestreiten, die straßenzugelassene EXC-Fraktion eh.
Unbestritten. Aber die Verwendung von so nem Anhänger läßt sich aus
Behördensicht scheinbar nicht ausreichend sicherstellen. *schulterzuck*
Post by Ralf Kiefer
Post by Volker Bartheld
Bedeutet denn "zulassungsfrei" denn auch "steuerfrei"?
IMHO ja,
Definitiv.
Post by Ralf Kiefer
und dann hörte ich von einem FoF noch was von wegen
hauptuntersuchungsfrei. _Das_ spart bei kleinen Hängern alleine schon
mehr als die Steuer.
Das ist ein Gerücht. Alle Fahrzeuge, die ein eigenese Kennzeichen
(früher "amtliches Kennzeichen") führen müssen, sind auch
untersuchungspflichtig.
Post by Ralf Kiefer
Wenn dann demnächst am Hänger allerdings 'ne AU fällig wird ... ;-)
*handheb*
Dafür! AUA abgekürzt, paßt doch. :)
Post by Ralf Kiefer
Irgendwo im
Zusammenhang mit den 100er-Schildern für Hänger, die jetzt oder
demnächst nicht mehr zwingend angebracht sein müssen,
Sagt wer? Ist mir neu.
Post by Ralf Kiefer
hörte ich von
Online-Abfragen aus dem Pace-Car heraus, ob die Fahrzeugkombination
aus Zugfahrzeug und Hänger für den 100km/h-Betrieb zugelassen sei.
Die Geschichte mit der Kombination ist eh hinfällig. Der Anhänger muß
dafür geeignet sein und das Zugfahrzeug muß dazu passen. Der ziehende
PKW wird da nicht zwingend beachtet, aber man macht ggf. den Anhängern
(wenn er z.B. ohne Dämpfer und Bremse daherkommt) ggf. zum vorhandenen
Zugfahrzeug passend (z.B. durch Ablastung).

Heiko
Ralf Kiefer
2007-04-27 21:11:02 UTC
Permalink
Post by Heiko Aßmus
Post by Ralf Kiefer
Gibt es grüne Kennzeichen überhaupt noch? AFAIK nicht. Die sind jetzt
alle mit schwarzer Schrift.
Nee, die jibbet noch. Die fußen hervorragendst auf §9 (2) der FZV.
Stimmt, da steht's. Hm, bei einem Stammtischkollegen gab's vor rund 2-3
Jahren tatsächlich ein schwarzes Anhängerkennzeichen trotz steuerfrei,
bzw. er hat's bei Wiederzulassung mit geänderten Modalitäten einfach
behalten dürfen. Irrtum vom Amt? AFAIR hatte er deswegen explizit
nochmal nachgefragt, ob das so ok sei. Das da oben war die Aussage vom
Amt, AFAIR. Ich frag mal nach ...
Post by Heiko Aßmus
Post by Ralf Kiefer
Irgendwo im
Zusammenhang mit den 100er-Schildern für Hänger, die jetzt oder
demnächst nicht mehr zwingend angebracht sein müssen,
Sagt wer? Ist mir neu.
Argl, die "neue" Regelung ist noch komplexer als angenommen. Zugfahrzeug
braucht kein 100er Schild mehr, Hänger schon. Rechnen muß man selbst und
trotzdem ggf. Eintragungen für das Zugfahrzeug besorgen.
Post by Heiko Aßmus
Die Geschichte mit der Kombination ist eh hinfällig.
Sollte von mir heißen, "ob (die Kombination aus) Zugfahrzeug und Hänger
die Spielregeln bzgl. Gewichten, Bremsen etc. erfüllen, um der
100er-Regeln zu genügen". Und die kann man z.B. hier nachlesen:
http://www.tuev-nord.de/20658.asp


Gruß, Ralf
--
Zweitakter SWM RS 250 GS ('81), 1010 Teile
Zweitakter KTM 250 GS ('84), einige Teile
Viertakter KTM LC4 Adventure R, 46/46Mm
Achttakter KTM LC8 Adventure S, 23/23Mm
Heiko Aßmus
2007-04-27 21:51:18 UTC
Permalink
Post by Ralf Kiefer
Stimmt, da steht's. Hm, bei einem Stammtischkollegen gab's vor rund
2-3 Jahren tatsächlich ein schwarzes Anhängerkennzeichen trotz
steuerfrei, bzw. er hat's bei Wiederzulassung mit geänderten
Modalitäten einfach behalten dürfen. Irrtum vom Amt?
Keine Ahnung. Kenn ich so nicht, aber die Wege der Zulassungsstellen
sind unergründlich.
Post by Ralf Kiefer
Argl, die "neue" Regelung ist noch komplexer als angenommen.
Tja. Wie gut, daß da nicht jeder rumfummeln darf. :)
Post by Ralf Kiefer
Zugfahrzeug braucht kein 100er Schild mehr, Hänger schon. Rechnen
muß man selbst und trotzdem ggf. Eintragungen für das Zugfahrzeug
besorgen.
Eintragung am Zugfahrzeug? Am Anhänger ja, aber das Zugfahrzeug ist halt
so wie's ist. Es wird ja keiner wegen so nem dusseligen Anhänger ein
anhängertaugliches ESP nachrüsten wollen. :)
Post by Ralf Kiefer
Post by Heiko Aßmus
Die Geschichte mit der Kombination ist eh hinfällig.
Sollte von mir heißen, "ob (die Kombination aus) Zugfahrzeug und
Hänger die Spielregeln bzgl. Gewichten, Bremsen etc. erfüllen, um der
100er-Regeln zu genügen".
Ah so, okay.

Heiko
Volker Bartheld
2007-04-30 09:43:23 UTC
Permalink
Hi!
Post by Ralf Kiefer
Sollte von mir heißen, "ob (die Kombination aus) Zugfahrzeug und Hänger
die Spielregeln bzgl. Gewichten, Bremsen etc. erfüllen, um der
http://www.tuev-nord.de/20658.asp
m(Gesamt_Anhaenger_ungebremst)=0.3xm(Zugfahrzeug_leer)

*argh* OK. Das waeren dann in meinem Fall etwa 400kg zul. Ges.gew. fuer den
Anhaenger. Der hat leer um die 120kg, was Platz fuer 280kg Zuladung liesse.
Knapp. Sehr knapp. Zwei Maschinen vom kaliber KTM 620 SC und in die
Deichselbox duerfen nur noch Zurrgurte.

Hmmm.

Mal ueberlegen...

Danke & Gruss,
Volker
--
mailto: V B A R T H E L D at G M X dot D E
Klaus Kresser-Boettger
2007-04-30 10:17:47 UTC
Permalink
Post by Volker Bartheld
m(Gesamt_Anhaenger_ungebremst)=0.3xm(Zugfahrzeug_leer)
*argh* OK. Das waeren dann in meinem Fall etwa 400kg zul. Ges.gew. fuer den
Hi!

Lass doch das Leergewicht messen und den genauen Wert
eintragen... ist ja oft höher als das Werksseitig eingetragene
Gewicht. Mein V40 wiegt Leer fast 120 kg mehr als im Schein
steht... und da fehlt sogar das Ersatzrad und das schrottige
Bordwerkzeug nebst Wagenheber.


Greets,

Klaus
--
-KTM 640 EGS-E bj.97 aka"Fat Bellie"- Geheilt!
-Montesa Cota 314 aka "Knickziege"- Ungedämpftes Doingdoing...
-KTM 125 GS bj.89 aka"Rängdängdäng" - Ruine..., aber Moder funzt
wieder!
-Yamaha PW50 aka"Puzelchen" - jetzt mit Downhillscheibe vorne -
Magura Gustav M rulez! - demnächst auch hinten...
-CR500 SM aka"Halthalthalt!"
Volker Bartheld
2007-04-30 11:08:24 UTC
Permalink
Hi Klaus!
Post by Klaus Kresser-Boettger
Post by Volker Bartheld
m(Gesamt_Anhaenger_ungebremst)=0.3xm(Zugfahrzeug_leer)
*argh* OK. Das waeren dann in meinem Fall etwa 400kg zul. Ges.gew. fuer den
Lass doch das Leergewicht messen und den genauen Wert
eintragen...
Hatte ich auch schon ueberlegt - immerhin befindet sich eine
(nachgeruestete, abnehmbare) AHK, ein vollwertiges Ersatzrad und weitere
gewichtige Kleinigkeiten an Bord. Allerdings fragt sich, ob sich der
gewoehnliche Strassenbulle bei einer Kontrolle nicht doch nach den Daten
im Fahrzeugschein orientiert...

Nur: Wenn eine Ueberladung des abgelasteten Haengers vermutet wird, dann
muss ohnehin gewogen werden - und bei der Gelegenheit gerne auch das Auto,
zwecks Nachweis der 30%-Regelung. Fragt sich nur, was man unter
"Leergewicht" eines PKW genau versteht. Angeblich beschreibt das die DIN
70020 als Masse des Fahrzeuges, dem zu 90% gefüllten Tank, einem 68
Kilogramm schweren Fahrer und 7 Kilogramm Gepäck. Aber: Masse des Fahrzeugs
incl. Reserverad, Verbandkasten, Wagenheber und sonstigem Werkzeug? Und
die 68kg Fahrergewicht sind freilich ein Witz. Jetzt koennte man noch
Haare spalten und fragen: 90% Normal oder 90% Super? Immerhin gibt es hier
bis zu 7.5% Abweichung in der Dichte (http://de.wikipedia.org/wiki/Benzin).
Post by Klaus Kresser-Boettger
ist ja oft höher als das Werksseitig eingetragene
Gewicht. Mein V40 wiegt Leer fast 120 kg mehr als im Schein
steht... und da fehlt sogar das Ersatzrad und das schrottige
Bordwerkzeug nebst Wagenheber.
Allerdings. Ist ja schon fast so wie bei den mutigen Angaben der
Motorradhersteller. Ich glaub, ich stelle meine Karre mal beim TUeFF oder
der Getreidemuehle nebenan auf die Waage. Vollgetankt. Mit Super versteht
sich. Incl. meiner feisten Wenigkeit und 500g Leberkas mit Kartoffelsalat
im Bauch.

Gruesse,
Volker
--
mailto: V B A R T H E L D at G M X dot D E
Ralf Kiefer
2007-04-30 19:24:51 UTC
Permalink
Post by Volker Bartheld
Immerhin gibt es hier
bis zu 7.5% Abweichung in der Dichte
Batteriestand, Bremsflüssigkeit und Scheibenwaschanlage auffüllen,
selbstverständlich den Luftfilter vorher _nicht_ leeren oder gar die
Mücken aus dem Kühlergrill spülen. Eine Kassette oder CD einlegen,
logischerweise irgendwas der Sorte Heavy Metal ;-)

Gruß, Ralf, "pimp your car!"
--
Zweitakter SWM RS 250 GS ('81), 1010 Teile
Zweitakter KTM 250 GS ('84), einige Teile
Viertakter KTM LC4 Adventure R, 46/46Mm
Achttakter KTM LC8 Adventure S, 23/23Mm
Michael Platen
2007-04-30 21:07:11 UTC
Permalink
Moin Zusammen,
[...] Jetzt koennte
man noch Haare spalten und fragen: 90% Normal oder 90% Super? Immerhin
gibt es hier bis zu 7.5% Abweichung in der Dichte
(http://de.wikipedia.org/wiki/Benzin).
das hängt wohl weniger von der ROZ als von der generellen Mischung der
diversen Kohlenwasserstoffen zusammen, auch beim Diesel/Gasöl gibt es eine
ähnliche Dichteschwankung, allerdings auf etwas schwererem Niveau.

Im Zweifel nimmt man das Schwerere.

Die Leergewichtsangabe ist eh ein besserer Witz (schon wegen des
inbegriffenen Fahrers) wie das "Trockengewicht", das gerne bei den Moppeds
angegeben wird. Das einzig Senkrechte ist die Gewichtsangabe "vollgetankt
mit allen Betriebs- und Hilfsmittel auf maximalem Füllungsstand".

Viele Grüße

Michael Platen
--
Suzuki VX 800, 1997-1999, 0..34 Mm
Aprilia Pegaso 650, 1999- , 0..
Suzuki DL 650 A, 2006- , 0..
Michael Platen
2007-04-30 21:19:16 UTC
Permalink
Moin Zusammen,
Post by Volker Bartheld
Ich glaub, ich stelle meine Karre mal beim TUeFF oder
der Getreidemuehle nebenan auf die Waage. Vollgetankt. Mit Super versteht
sich. Incl. meiner feisten Wenigkeit und 500g Leberkas mit Kartoffelsalat
im Bauch.
Funktioniert leider nur bei Moppeds deutlich < 250 kg:

einmal VR, einmal HR auf eine Personenwaage, zusammenzählen, und schon hast
Du das aktuelle Betriebsgewicht, du mußt nur darauf achten, das das nicht
gewogene Rad gegenüber dem Gewogenem in der gleichen Höhe bleibt.

Bei der Dose müsste man das entsprechend der Radanzahl machen und in der
Regel über Hebelverhältnisse die auf die Waage ausgeübte Gewichtskraft
reduzieren. Da ist der Weg zu TÜV & Co (wegen offizieller Anerkennung des
Ergebnisses) schon sinnvoller.

Viele Grüße

Michael Platen
--
Suzuki VX 800, 1997-1999, 0..34 Mm
Aprilia Pegaso 650, 1999- , 0..
Suzuki DL 650 A, 2006- , 0..
Volker Bartheld
2007-07-23 09:02:39 UTC
Permalink
Hi, werte Interessensgruppe!

Lang ist's her, der Anhaenger inzwischen geschweisst, flammspritzverzinkt,
mit Siebdruckplatte, Stand- und Auffahrschienen sowie Elektrosatz, Reling,
Deichsel, Achse und Bugrad versehen, zugelassen und erfolgreich 180km/h
getestet (auf abgesperrten Testgelaende selbstredend, hrhrhr).
Post by Volker Bartheld
Ich erwaege die Anschaffung eines Motorradanhaengers. Da es sich hier nicht
um einen Kastenwagen sondern eine reine Plattform mit Schienen handelt, ist
der Nutzungszweck auf den reinen Sportbetrieb beschraenkt. Unter welchen
Umstaenden kann der Anhaenger denn steuerbefreit zugelassen bzw. mit einem
gruenen Kennzeichen ausgestattet werden?
Nun, dazu gibt es folgende lustige Anekdote von der Zulassungsstelle: Ich
habe das Ding als "normalen" Anhaenger mit schwarzem Kennzeichen
zugelassen. Auf diesem "Betriebserlaubnis Teil 1" (oder wie der Brief jetzt
heisst) stand: "Anhaenger offen (Motorrad)" und irgendwelche
Schluesselnummern vom Gutachter, die dann eh nicht gepasst haben, weil
offenbar "ausgelaufen". So sagte es jedenfalls die Dame vom Dachauer Amt.

Egal, Kennzeichen, Siegel und Co fuer knapp 100EUR habe ich nach etwas
"Social Engineering" (und nervenzerfetzender Warterei) bekommen und gleich
angenietet. Vor einigen Tagen der Schrieb vom Finanzamt (nachdem mir meine
Versicherung 2x einen Motorradanhaenger des Herstellers "KTM" andrehen
wollte, *LOL* - immerhin dann Paareurofuffzich/Jahr Haftpflicht mit
Teilkasko 0EUR SB): "Ihr Fahrzeug [...] ist steuerfrei.".

Na bingo! Schwarzes Kennzeichen, steuerbefreit. Sehr fein. Ich habs
mir nicht gewuenscht und ich denke, keine Sau kratzt es, wenn ggfs. ein
paar merkwuerdige Ziffern im Schein stehen und ich damit Kuehlschraenke
transportiere oder strassenzugelassene Moeffs draufstelle. Schliesslich
habe zumindest *ich* nix von "Sportgeraete" erwaehnt und ebenfalls keine
Befreiung beantragt. Das Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis
liegt der ZuLa ja vor.

Die Doofheit der Tussen vom Amt geht also nicht *immer* zu Lasten der
Buerger und
Post by Volker Bartheld
P.S.: Klar waeren da bei 750kg zul. Ges.gew. jaehrlich nur rund 30 Euro
gespart, aber man muss es dem Finanzamt ja nicht unbedingt gleich in den
Rachen werfen.
ist wieder mal nur zu wahr... ;-)

Die nur zur Info und mit Tschaudergruss *),
Volker


*) http://www.drm-synonyme.de/syn2.htm#t
--
mailto: V B A R T H E L D at G M X dot D E
Volker Bartheld
2007-08-22 11:39:12 UTC
Permalink
Hallo, werte Zuhoerer!

Wir erinnern uns: Ein selbstgebauter Motorradanhaenger wird via
Einzelgutachten in der Zulassungsstelle Dachau fuer den
Strassenverkehr zugelassen. "Diese Schluesselnummer im Gutachten
laeuft aus, da brauchen wir eine neue, sonst gibt es gleich Post vom
Kraftfahrtbundesamt!" meint die Dame und tippt. Ausgiebigst.

Schliesslich darf ich, etwa 100 Euro aermer und um ein schwarzes
Kennzeichen reicher den Ort des Geschehens verlassen. Nach einiger
Zeit Post vom Finanzamt. "Ihr Fahrzeug wird steuerfrei gefuehrt"
heisst es da. Oh. Wie erfreulich! Und das, obwohl ich weder eine
Steuerbefreiung beantragt, das potentiell boese Wort "Sportgeraet"
erwaehnt, noch ein gruenes Kennzeichen erhalten habe.

Irgendwann dann Post von der Zulassungsstelle: "In ihren
Fahrzeugunterlagen gibt es Unstimmigkeiten. Sie werden gebeten bis zum
23.8. am Schalter vorzusprechen. Bitte bringen Sie die
Zula-Bescheinigungen I und II mit.". Oh. Wie unerfreulich.

Heute spreche ich also - ohne ueber Los zu gehen bzw. eine Nummer zu
ziehen - am Schalter 2 vor. "Diese Schluesselnummer im Gutachten
laeuft aus, deswegen gab es Post vom Kraftfahrtbundesamt!" meint die
Dame. Aha. Wie ueberraschend! Das Gutachten sei zu berichtigen und ich
sollte erneut vorbeikommen. Ich verneine. Indiskutabel. Wir klaeren das an
Ort und Stelle, die Dame vom Amt und der Herr vom TUeV sollen sich
absprechen und die Sache unter sich ausmachen. Man telefoniert, diskutiert.
Schliesslich wird ein berichtigtes Dokument gefaxt. Oh. Wie erfreulich!

Bei der tippenden Dame ploppt am Bildschirm ein unerfreulicher Dialog
auf. "Wir brauchen ein neues Gutachten im Original weil wir Brief und
Schein einziehen muessen und stattdessen das Gutachten als Brief gilt
und Sie eine Betriebserlaubnis zum mitfuehren bekommen.".
Unerfreulich. Sehr sogar.

Ich soll mit dem Herrn vom TUeV reden und in einer Woche wiederkommen.
Das ginge urlaubsbedingt nicht, teile ich mit. Wir einigen uns auf
eine vierwoechige Frist.

Ob ich ebenfalls das amtliche Kennzeichen oder etwa das Fahrzeug
mitbringen muesste bohre ich nach. Nein, muesste ich nicht meint die
Dame vom Amt. Aber elf Euro vierzig wuerde die Aenderung dann kosten.
Aeusserst unerfreulich, vor allem, weil ich mir schon denken kann,
dass es schwieriger wird, die Kohle vom Sachverstaendigen einzutreiben
als einer eidgenoessischen Klosterschuelerin die Unschuld zu rauben.

Immerhin bin ich zur Zulassungsstelle geradelt. So verfliegt meine
Unerfreutheit im Nu und ich buche den Schneidergang als vierstuendige
Trainingsrunde. Erfreulich schnell sogar, mit leicht wackelnden
Klickpedalen - aber das, liebe Leser, ist eine andere Geschichte...
--
Gruesse,
der Buchbinder Wanninger [1]



[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Buchbinder_Wanninger
--
mailto: V B A R T H E L D at G M X dot D E
Christoph Baurichter
2007-08-22 12:14:29 UTC
Permalink
Hiho,

On Wed, 22 Aug 2007 13:39:12 +0200, Volker Bartheld
Post by Volker Bartheld
Gruesse,
der Buchbinder Wanninger [1]
... warum hab ich den Song "Never Ending Story" nur grad im Gehör?

Ciao
CeBe
--
Christoph Baurichter mailto:***@gmx.de
91er GSX600F, 84er RD500LC, 89er GSX1100R JRF#650 AfbbiA#1
Chopper sind nichts fuer Ahnungslose.
Chopper sind was fuer komplett Ahnungslose. JS in mo 5/98
Phil Fassrainer
2007-08-22 12:28:20 UTC
Permalink
Post by Volker Bartheld
Wir erinnern uns: Ein selbstgebauter Motorradanhaenger wird via
Einzelgutachten in der Zulassungsstelle Dachau fuer den
das war nett ...
Post by Volker Bartheld
Zula-Bescheinigungen I und II mit.". Oh. Wie unerfreulich.
das nicht ...
Post by Volker Bartheld
Bei der tippenden Dame ploppt am Bildschirm ein unerfreulicher Dialog
auf. "Wir brauchen ein neues Gutachten im Original weil wir Brief und
hehehe....
Post by Volker Bartheld
Aeusserst unerfreulich, vor allem, weil ich mir schon denken kann,
es waere auch einfach zu leicht gewesen .... viel spass noch ;)
--
mit froehlichem Winken

Phil
Post by Volker Bartheld
Tom, bitte halt einfach mal die Klappe. Das ist jetzt nur für Leute
mit Motorradführerschein.
Klaus Kresser-Boettger
2007-08-23 08:23:16 UTC
Permalink
Post by Volker Bartheld
Hallo, werte Zuhoerer!
Anhängerzulasteärger...
Hi!

Immerhin hast Du ja zumindest erstmal Papiere bekommen. Ich hab
meinen Drecks-Stemahänger "nur" umgebaut und der T*Vler meinte
dazu " das geht nicht, da muss ich Ihnen die Plakette verweigern
und eigentlich dürfen sie mit dem Ding garnichtmehr vom Hof
blasabbelblubb..."

Ich habe aber nur 4 40x80er Rechteckstahlrohre zwischen
Hauptrahmen und Plattform geschraubt, damit die Zurrpunkte bei 2
Moppedschienen symetrisch sind. An den vorderen Träger sind noch
2 Seilwinden geschweisst um auch die Enduros alleine ohne blöde
Spanngurtfuddelei in die Haltebügel zu spannen.

Die Rohre sind 1 cm kürzer als die eingetragene Gesamtbreite des
Hängers und mit Reflektoren versehen.
Ich soll nu eine Bestätigung des Herstellers zur Unbedenklichkeit
des Umbaus beibringen. Haha...

Jetzt kommt das Ding zu nem Dosenhändler und wird da get*vt.
Deppen, das!

Greets,

Klaus
--
Bewohner einer Sig?
Klar, ein Siganese...
der ist ja auch klein genug!

KTM 640 "Black Boar"

if (ahnung == 0) { read FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; } else { use
brain; make post; }
Volker Bartheld
2007-08-23 10:29:25 UTC
Permalink
Hi!
Ich habe aber nur 4 40x80er Rechteckstahlrohre zwischen Hauptrahmen und
Plattform geschraubt, damit die Zurrpunkte bei 2 Moppedschienen
symetrisch sind. [...] Die Rohre sind 1 cm kürzer als die eingetragene
Gesamtbreite des Hängers und mit Reflektoren versehen. Ich soll nu eine
Bestätigung des Herstellers zur Unbedenklichkeit des Umbaus beibringen.
... und einen Abweiser nach vorne und hinten anbringen, damit sich beim
Abbiegen die Rohre nicht irgendwo einhaken koennen.
Jetzt kommt das Ding zu nem Dosenhändler und wird da get*vt.
Nur bringt Dir der TUeV keine dauerhafte Loesung. Du muesstest das dann
schon irgendwie eintragen (lassen) oder die Modifikation so serienmaessig
aussehen lassen, dass keiner Verdacht schoepft.
Deppen, das!
That's life. Mein VW-Golf Umbau (vorne 8cm, hinten 6cm tiefer, gekuerzte
Antriebswellen vom GTI, Stabis vom Country-Golf, Hosenrohr vom GTI,
Zwischenschalldaempfer gehen Wellrohr ersetzt, Jetta-Front wg.
Frontschaden, etc., etc., ...) ging anno dazumal ohne Maengel durch. Ja, so
ein VW-Emblem auf den E-Teilen macht sich immer gut...

Gruesse,
V.
--
mailto: V B A R T H E L D at G M X dot D E
Klaus Kresser-Boettger
2007-08-23 13:18:28 UTC
Permalink
Post by Volker Bartheld
... und einen Abweiser nach vorne und hinten anbringen, damit sich beim
Abbiegen die Rohre nicht irgendwo einhaken koennen.
Hi!

Biddä? Die Bootshänger meines alten Herren sind nur so aufgebaut,
also nichtmal ne Plattform. Und da ist nix mit Abweisern...
Post by Volker Bartheld
Modifikation so serienmaessig aussehen lassen, dass keiner Verdacht schoepft.
Ebent. Wenn die neuen (ver)Zinkteile ebenfalls graugealtert sind
fällt das wohl nichtmehr auf ;)
Post by Volker Bartheld
That's life. Mein VW-Golf Umbau
Würg! Ich war lange Jahre mit der "anderen" VW-Fraktion
beschäftigt... so mit ohne Kühlwasser ;)

Greets,

Klaus
--
Bewohner einer Sig?
Klar, ein Siganese...
der ist ja auch klein genug!

KTM 640 "Black Boar"

if (ahnung == 0) { read FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; } else { use
brain; make post; }
Volker Bartheld
2007-08-27 10:03:15 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Volker Bartheld
Wir erinnern uns: Ein selbstgebauter Motorradanhaenger wird via
Einzelgutachten in der Zulassungsstelle Dachau fuer den Strassenverkehr
zugelassen. [...] [...] "Wir brauchen ein neues Gutachten im Original
weil wir Brief und Schein einziehen muessen und stattdessen das
Gutachten als Brief gilt und Sie eine Betriebserlaubnis zum mitfuehren
bekommen.". [...] Ich soll mit dem Herrn vom TUeV reden und in einer
Woche wiederkommen.
... und naechste Runde im Kampf gegen die Windmuehlen ist eingelaeutet.
Startschuss gab ein Schreiben der Zulassungsstelle, ich haette nun _doch_
das Kennzeichen (3x blindgenietet) vorzulegen und der gut informierte,
stets freundliche Herr L. vom TUeV in Unterhaching, der angesichts meines
Briefes um Rueckruf bat.

Nach einigem Smalltalk kristallisiert sich (wie erwartet) heraus, dass KBA
und Zulassungsstelle auf eine steuerfreie Zulassung via Betriebserlaubnis
und Gutachten zielen, ich voraussichtlich ein gruenes Kennzeichen erteilt
bekaeme und die Erlaubnis, dort Sportmotorraeder (und nur diese!) auf dem
Haenger zu transportieren.

Der Begriff "Sportmotorraeder" ist so eng gefasst, dass er nicht nur solche
mit Kennzeichen ausschliesst, sondern jegliche aktuell fuer den
Strassenverkehr zugelassenen Kraeder. Andere Sportgeraete, Refrigeratoren
z. B. (fuer Wettbewerbe im Bierflaschenkuehlen) oder getunte Grills (falls
man einen vorderen Platz in der Grillmeisterschaft anstrebt bzw. an der
Ausfahrt des hiesigen Grillsportvereins teilnimmt) waeren - auch ohne
Strassenzulassung aussen vor.

Ebenfalls duerfe ich mit meinem Audi (und nach Ansicht des
Sachverstaendigen auch mit nahezu allen im Verkehr befindlichen PKW)
ohnehin ungebremst nur max. 600kg ziehen (lt. Ziffer 28/29 des
Kfz-Scheines sogar nur 580kg), weswegen man den Haenger besser von
750kg (des Maximalgewichts fuer ungebremste Haenger ueberhaupt) auf
600kg ablaste und sich so nochmals 7 EUR (22 statt 29 EUR) sparen
koennte. Und sieben Neu-Mark bedeuten, wohlgemerkt, den nicht zu
verachtenden Gegenwert von ueber einer Stunde Spass im Motocrosspark
des Freisinger Baers am Erdinger Flughafen!

Wir entschieden also, aus dem "SDAH F. SPORTGERAETE KRADTRANSPORTER"
einen offenen Plattformanhaenger mit Reling, Zurrmoeglichkeit und
Aufbau zum Transport fuer Motorraeder zu machen und die Tragzahlen der
Reifen entsprechend anzupassen. Natuerlich waeren dann nicht nur die
Zulassungsbescheinigungen Teil I und II einzuziehen, sondern eben neu
auszufertigen, was abermals kostet und die Dame vom Amt sicher vor
unueberwindliche Hindernisse stellen wird. V. allem, so ich die
Frechheit besaesse, das Kennzeichen nicht abzubohren und zwecks
Betastung und kollektiven Kopfkratzens vorzulegen.

Wir duerfen also erneut gespannt sein und haben folgendes gelernt:

1) Kleine (Steuer)Suenden werden in Deutschland sofort bestraft.
2) Die Muehlen des Kraftfahrtbundesamtes und der Finanzaemter mahlen
langsam - aber hoechst zuverlaessig.
3) Nicht nur der Tod ist sicher, sondern auch, dass es nichts
geschenkt gibt - und vor allem nicht vom Staat.
4) Es gibt kompetente Sachverstaendige und es gibt Sachverstaendige.
5) Die Zulassung eines Motorradanhaengers will gelernt sein.
Anhaengerzulassung ist einfach.
6) Der Buchbinder Wanninger heisst jetzt Dipl. Phys. Volker Bartheld,
die Baufirma Meisel & Compagnie macht jetzt mehr in Sachen Kfz.

Gruesse,
Volker
--
mailto: V B A R T H E L D at G M X dot D E
Uwe Schickedanz
2007-08-27 12:50:00 UTC
Permalink
On Mon, 27 Aug 2007 12:03:15 +0200, Volker Bartheld
Post by Volker Bartheld
1) Kleine (Steuer)Suenden werden in Deutschland sofort bestraft.
2) Die Muehlen des Kraftfahrtbundesamtes und der Finanzaemter mahlen
langsam - aber hoechst zuverlaessig.
3) Nicht nur der Tod ist sicher, sondern auch, dass es nichts
geschenkt gibt - und vor allem nicht vom Staat.
4) Es gibt kompetente Sachverstaendige und es gibt Sachverstaendige.
5) Die Zulassung eines Motorradanhaengers will gelernt sein.
Anhaengerzulassung ist einfach.
6) Der Buchbinder Wanninger heisst jetzt Dipl. Phys. Volker Bartheld,
die Baufirma Meisel & Compagnie macht jetzt mehr in Sachen Kfz.
Danke!

Das erleichtert mir den Tag hier in der Wüste!

Sand gibts hier genug - mir mangeln nur Mopped und Zeit. :(
Christian Mende
2007-08-27 17:08:05 UTC
Permalink
On Mon, 27 Aug 2007 12:03:15 +0200, Volker Bartheld
Post by Volker Bartheld
Hallo!
Post by Volker Bartheld
Wir erinnern uns: Ein selbstgebauter Motorradanhaenger wird via
Einzelgutachten in der Zulassungsstelle Dachau fuer den Strassenverkehr
zugelassen. [...] [...]
Es geht auch anders: Neuen Heinemann-Motorradtransporter kaufen und
anmelden. Sportgeräte-Anhänger hatte ich nie im Sinn, da dann
Gerümpeltransporte illegal wären.

Bin ich langweilig...



Gruß Christian

RD 125 LC XS 360
RD 250 D
RD 400 C
Volker Bartheld
2007-10-05 16:33:53 UTC
Permalink
Die neuen Erkenntniss im Kampf gegen die buerokratischen Windmuehlen
moechte ich euch nicht vorenthalten.

Wir erinnern uns: Es wurde entschieden also, aus dem "SDAH F. SPORTGERAETE
KRADTRANSPORTER" einen offenen Plattformanhaenger mit Reling,
Zurrmoeglichkeit und Aufbau zum Transport fuer Motorraeder zu machen und
die Tragzahlen der Reifen entsprechend der audikompatiblen Ablastung
anzupassen. Natuerlich waeren dann nicht nur die Zulassungsbescheinigungen
Teil I und II einzuziehen, sondern eben neu auszufertigen, was abermals
kostet und die Dame vom Amt sicher vor unueberwindliche Hindernisse
stellen wird. V. allem, so ich die Frechheit besaesse, das Kennzeichen
nicht abzubohren und zwecks Betastung und kollektiven Kopfkratzens
vorzulegen.

Lustig in dem Zusammenhang war die Tatsache, dass sich klammheimlich
der HU-Termin im neuen Gutachten um einen Monat vorgeschummelt hatte
und mir dieser Sachverhalt von der angesichts komplett neuer
Schluesselnummern einigermassen konsternierten Dame des Zulassungsamtes
exakt eine halbe Stunde vor Ende der Oeffnungszeit mitgeteilt wurde,
mit einem vielsagenden "hatte-ichs-ihnen-nicht-gleich-gesagt-dass-sie-
da-ihr-Kennzeichen-mitnehmen-muessen"-Blick auf dem Gesicht.

Ich nahm meinen gesamten Mut zusammen, fixierte mein Gegenueber ernst
und bedeutete, dass sich an der Physis des von mir in Vekehr zu
bringenden Geraets ja nun nicht geaendert habe und mir deswegen im Zuge
der Bestandswahrung keinesfalls die HU zu beschneiden waere und ich
weder willens noch imstande sei, den Anhaenger oder dessen dreifach
vernietetes Kennzeichen rechtzeitig beizubringen bzw. zu einem
spaeteren Zeitpunkt "ohne Wartezeit" nochmals vorzusprechen.

"ODER SONST!!!".

Ich fuegte hinzu, sie koenne ja mit dem Sachverstaendigen, ihrem Scheff
oder dem heiligen Vater hoechstpersoenlich sprechen, aber ich ginge
nicht eher hier raus bis nicht der letzte Zweifel an der Stimmigkeit
meiner Zulassung ausgeraeumt sei. Immerhin haette ich nun doch wirklich
ein geruettelt Mass an ideeller aber auch materieller Geduld bewiesen.

Aus der Dauer des Fortbleibens zu schliessen sprach sie zunaechst mit
dem Gutachter, dann ihrem Vorgesetzten, dem Pontifex Maximus
hoechstselbst und schliesslich wohl dem Vater, dem Sohne *UND* dem
heiligen Geist, um mich dann mit einem jovialen "da wollen wir heute
AUSNAHMSWEISE nochmal Gnade vor Recht ergehen lassen" zum
Zahlautomaten, zurueck zum Tresen und schliesslich um ein weiteres
Viertelhundert Euro aermer, im Gegenzug aber um ein Buendel
frischgedruckter Papiere reicher nach Hause zu schicken.

Ob dem Kraftfahrtbundesamt, das mir eingangs so froehlich mitteilte,
mein Sportfahrzeuganhaenger sei steuerbefreit, wohl bekannt ist,
dass nun die Grundlagen fuer ein derartiges Privileg fehlen? Und
ob diese Wendung des Schicksals inzwischen schon bis zum Finanzamt
durchgesickert ist? Ob ich nun der Steuerhinterziehung schuldig
gemacht habe? Ob ich meine unnoetigen Auslagen jemals wiederbekomme?

Das wissen moeglicherweise der Gutachter, dessen Vorgesetzte, Herr
Ratzinger oder gar nur der Vater, dessen Sohn oder der heilige Geist.


To be continued...?
--
mailto: V B A R T H E L D at G M X dot D E
Loading...